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Pinnwand - Aktuelle Informationen aus unserer Pfarrgemeinde

Hinweis: Veröffentlichungen auf dieser Internetseite können dem Webmaster jederzeit zugestellt werden, der sie dann umgehend übernimmt.

Redaktionsschluss für den nächsten Pfarrbrief (Nr. 10/2024 -14.12.2024 -19.01.2025):
Dienstag, 26. November 2024

Gratulation zum 90jährigen Jubiläum des Elisabeth-Vereins Schaffhausen
Der Pfarrgemeinderat St. Wolfram gratuliert dem Elisabeth-Verein Schaffhausen zu seinem 90jährigen Jubiläum. Wir wünschen den Mitgliedern weiterhin alles Gute.
Der Pfarrgemeinderat

Nikolausaktion Club Forum 66
Wie jedes Jahr, können Sie ab jetzt für die Ortsteile Differten, Friedrichweiler und Werbeln den Besuch des Nikolauses am 5.12.2024 buchen.
Eine Spende für ein soziales Projekt wird gerne angenommen.
Terminabsprache Nikolausbüro unter 06834 697111.

Nikolausaktion Kath. Jugend Hostenbach
Der ganzen Familien eine Freude zum Nikolaustag bereiten? Kein Problem!  Der Nikolaus kommt am 05. & 06. Dezember mit Gefolgschaft gegen eine Spende zu euch nach Hause, egal ob für Klein oder Groß!
Wer in Wadgassen und naher Umgebung Interesse hat, kann sich gerne unter folgender E-Mail Adresse bei uns melden und einen Termin vereinbaren: "nikolaus-postverteiler@gmx.de"
Wir freuen uns auf viele glückliche Gesichter!
Katholische Jugend Hostenbach

 

Differter Saitenspielkreis e.V. PROJEKT-KINDERCHOR ADVENT
Liebe Eltern, viele Anmeldungen zum Projektkinderchor Advent sind bereits bei uns eingegangen. Eingeladen sind Kinder aus der Gemeinde Wadgassen zwischen sieben und zwölf Jahren, die gerne beim großen Adventskonzert des Differter Saitenspielkreises in der Differter Kirche mitsingen möchten: Termin: 2. Adventsonntag, (8.12.) 17 Uhr Proben im Katholischen Vereinshaus finden freitags von 17.30 Uhr - 18.30 Uhr an folgenden Terminen statt: 23.11., 30.11., 6.12. Die Generalprobe beginnt am Samstag, den 7.12. um 15 Uhr in der Differter Kirche Eine telefonische Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Anmeldeschluss ist am 18.11. Telefon: Monika Beuren: 06834/61706 (Anrufbeantworter
 

Herzliche Einladung zu den Frühschichten im Advent 2024 in Wadgassen
Auch in diesem Advent freuen wir uns, Sie mit unseren Frühschichten auf Weihnachten einzustimmen und laden Sie herzlich dazu ein.
Jeden Dienstag im Advent wollen wir gemeinsam mit Ihnen den Tag besinnlich beginnen und würden uns sehr auf Ihren Besuch freuen.
Unsere Frühschichten finden jeweils um Sieben Uhr im Pfarrheim Wadgassen an folgenden Dienstagen statt: 03., 10. und 17. Dezember
Anschließend erwartet Sie ein reichhaltiges Frühstück in gemütlicher Atmosphäre.

Die Vorbereitungsgruppe freut sich auf Sie.
 


 

Rückblick Erntedank – Kirche Hl. Schutzengel Schaffhausen
Reichlich gedeckt, mit einer Vielfalt von Erntegaben, war auch dieses Jahr der Erntedankaltar in der Kirche Hl. Schutzengel in Schaffhausen.
Mit der Segnung der Gaben aus der Natur, durch Kooperator Pastor Andre Kardas, haben wir Gott in der Messe am 6. Oktober für die Fülle der eingebrachten Ernte gedankt.
Die vielen Kirchenbesucher konnten wir mit dem anschließenden Kuchenangebot sehr erfreuen.
Erntezeit setzen wir mit dem Herbst in Verbindung. Es ist auch die Zeit des Danksagens. Wir wollen nicht nur für die Garten- und Feldfrüchte danken, sondern auch den Menschen, die uns das Jahr über auf vielfältigste Art und Weise unterstützten. An dieser Stelle geht ein besonderer Dank an die Pfarrsekretärinnen von St. Wolfram Wadgassen, sowie an Tobias Zelanti. Ein Dank geht auch an Adolphs Brotladen für das Erntedankbrot.
Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu, traditionsgemäß gibt es wieder ein Gebäckangebot vom Schutzengelteam im Dezember. Auf Ihr reges Interesse hoffen wir auch dieses Jahr wieder.
 

Gestaltung Erntedank - Dankeschön
Ein herzliches Dankeschönen den Obst-und Gartenbauvereinen, ehrenamtlichen Helfern, unseren Küsterinnen, sowie unseren Messdienern für die schöne Gestaltung der Altäre für die Erntedankgottesdienste.
 

Erstkommunion 2025 - Aktualisiertes Zeitliches Konzept
für die Erstkommunionvorbereitung 2024/2025 der Pfarrei St. Wolfram, Wadgassen vom 21.10.2024 Hier klicken zum Abrufen (pdf 183 KB).
 

Erstkommunionen für das Jahr 2026
Samstag, 11.04.2026 in Hostenbach
Weißer Sonntag, 12.04.2026 für Schaffhausen und Wadgassen in Wadgassen
Sonntag, 19.04.2026 in Differten.
 

Das Ende aller Hoffnung? Das Leid und die Frage nach Gott – Das Theodizee-Problem
Vortragsreihe mit Diakon Dr. G. Regentrop, Dipl. Theol. am Montag, den 28. Oktober 2024, Montag, den 04. November 2024 und Montag, den 25. November jeweils um 19.00 Uhr im Pfarrheim von St. Maximin, Maximinstr. 69, 66763 Dillingen.
Terroristische Gewalttaten mit zahlreichen unschuldigen Opfern, Natur- und Klimakatastrophen, Hungersnöte, Epidemien und kriegerischen Auseinandersetzungen, die eine Unzahl an Menschenleben kosten, so wie das Leiden alter, kranker Menschen und hilfloser unschuldiger Kinder lassen uns immer wieder fragen, wieso ein allmächtiger wie auch gütiger Gott dies zulassen kann. Angesichts unsäglichen Leids lässt die augenscheinliche Ohnmacht Gottes an seiner Existenz zweifeln. Auch scheint das Leid auf dieser Welt Gott kalt zu lassen, so dass der Glaube an einen gütigen Gott schwer fällt. Die Existenz des Leides auf dieser Welt ist der Fels, auf dem der Atheismus steht. Doch wie steht es um den Menschen? Nimmt er seine eigenen existentiellen Möglichkeiten wirklich wahr? Weist er nicht allzu schnell und leicht seine eigene Verantwortung für das Leid von sich? Ist es nicht allzu bequem, unsere Verantwortung für das Leid auf Gott abzuwälzen? Schließlich: Lässt Gott uns wirklich leiden?
Diesen Fragen will die folgende Vortragsreihe mit dem Titel „Das Ende aller Hoffnung? – Das Leid und die Frage nach Gott – Das Theodizee-Problem“ in drei Power-Point-Vorträgen nachgehen, sich dabei mit herkömmlichen Erklärungsmustern auseinandersetzen und diese hinterfragen, aber auch neue Wege in der Theodizee-Frage beschreiten.
Der erste Power-Point-Vortrag am Montag, den 28. Oktober 2024 zum Thema „Gott und das Leid“ will sich mit der Daseinsberechtigung eines Glaubens an Gott angesichts des Leids auf der Welt kritisch auseinandersetzen und dazu herkömmliche Erklärungsmuster befragen bzw. hinterfragen.
Der zweite Power-Point-Vortrag am Montag, den 04. November 2024 zum Thema „Allmacht oder Ohnmacht Gottes?“ befasst sich mit der Frage nach der Allmacht Gottes.
Der dritte Power-Point-Vortrag am Montag, den 25. November 2024 zum Thema „Willensfreiheit und Seelenbildung“ beschäftigt sich mit der Verantwortlichkeit des Menschen für das Leid und dem Sinn des Leids und geht dabei neuen Wegen in der Theodizee-Frage nach.
 

Der Anfang aller Hoffnung – Zu Bethlehem geboren – Geburt und Kindheit Jesu im Lukas-Evangelium
Vortragsreihe mit Diakon Dr. G. Regentrop, Dipl. Theol. am Montag, den 202. Dezember 2024 Teil I. zum Thema „Zeit der Verheißung“ und Montag, den 09. Dezember 2024 Teil II. zum Thema „Zeit der Erfüllung“  jeweils um 19.00 Uhr im Pfarrheim von St. Maximin, Maximinstr. 69, 66763 Dillingen.
Waren und sind für viele die Erfahrung von Leid ohne Eingreifen Gottes das Ende aller Hoffnung, so ist für gläubige Christen die Menschwerdung Gottes in der Geburt Jesu der Anfang aller Hoffnung, die in Kreuz und Auferstehung Jesu Christi ihre Vollendung findet. In den beiden Power-Point-Vorträgen der Vortragsreihe „Der Anfang aller Hoffnung - Zu Bethlehem geboren – Geburt und Kindheit“ soll die Geburts- und Kindheitsgeschichte Jesu aus dem Lukas-Evangelium in ihrer kunstvollen Komposition von sieben Erzählungen unterschiedlicher Überlieferung erschlossen werden. Dabei werden in Klärung zwischen historischer Faktizität und theologischer Deutung aus der bildreichen und symbolhaften Darstellung dieser Erzählungen die grundlegenden theologischen Tiefenaussagen zur Menschwerdung Gottes zum Tragen kommen.

Der erste Power-Point-Vortrag am Montag, den 02. Dezember 2024 zum Thema „Zeit der Verheißung“ behandelt die Geburtsverkündigungen von Johannes dem Täufer und Jesus, die Begegnung zwischen Maria und Elisabeth mit dem Lobgesang (Magnificat) Marias, die Beschneidung und Namensgebung Johannes des Täufers mit dem Lobgesang des Zacharias (Benedictus-Hymnus).

Der zweite Power-Point-Vortrag am Montag, den 09. Dezember 2024 zum Thema „Zeit der Erfüllung“ beschäftigt sich mit der Geburt Jesu, der Verkündigung der Engel vor den Hirten, dem Besuch der Hirten, der Darstellung des Herrn mit dem Lobpreis Simeons (Nunc dimittis) und der Hanna und mit dem Besuch des zwölfjährigen Jesus im Tempel.
 

Taufen in unserer Pfarrei
Bis zu drei Kinder werden in einer Tauffeier getauft. Getauft wird an allen Wochenenden, an denen ein Gottesdienst stattfindet, jeweils vor der Vorabendmesse bzw. nach dem Hochamt.
Melden Sie sich gerne telefonisch, um einen Tauftermin zu vereinbaren und kommen Sie persönlich im Pfarrbüro zur Taufanmeldung vorbei, erst dann wird der Tauftermin verbindlich.
Benötigt wird von uns die Geburtsurkunde des Kindes, sowie der Patenschein der Paten, die nicht in unserer Pfarrei wohnen (der Patenschein wird vom Pfarrbüro des Wohnsitzes des Patenausgestellt und kann telefonisch dort angefordert werden).

 

Hauskommunion
Die Hauskommunion wird von den Kommunionspendern persönlich vereinbart. Sie wird in den ersten 14 Tagen des Monats erfolgen.
Besuch zur Hauskommunion
Wenn Sie wegen Krankheit oder altersbedingter Beschwerden einige Zeit oder überhaupt nicht mehr in der Lage sind an einer heiligen Messe teilzunehmen, haben Sie die Möglichkeit das Sakrament der Eucharistie dennoch zu empfangen. Unsere Priester, unser Diakon, eine unserer Gemeindereferentinnen oder ein/eine vom Bischof beauftragte/r Kommunionhelfer/in bringen Ihnen die Kommunion.
Ein Kranker, der zu Hause die heilige Kommunion empfängt, soll spüren, dass er zur Glaubensgemeinschaft dazugehört. Es wäre schön, wenn der Tisch mit einem weißen Tuch und mit Kerzen, Kreuz und Blumen geschmückt würde. Teilnehmende Angehörige und Mitbewohner sind herzlich zur Mitfeier eingeladen.
Einmal im Monat bieten wir die Hauskommunion an, bitte melden Sie sich vorab in unserem Pfarrbüro an. Wir nehmen Sie in unsere Liste auf. Sie werden telefonisch über den Besuchstermin informiert.
 

Bücherei Wadgassen
Öffnungszeiten: montags von 15:00 - 17:30 Uhr.
Sie finden die Bücherei im Pfarrhaus. Die Bücherei ist während der Öffnungszeiten unter der Tel. Nr. 409187 zu erreichen.
Die Bücherei Differten ist seit Januar 2024 geschlossen.
Herzlich Willkommen sind auch alle interessierten Leser aus Hostenbach, Schaffhausen, Werbeln, Friedrichweiler und Differten. Die Ausleihe der Bücher ist kostenlos. Schauen Sie doch mal bei uns vorbei. Über einen kleinen Obulus würden wir uns freuen.
 

Firmung 17.11.2024
 

“Glauben lebendig gestalten – Kirche, Vielfalt, Chance”
Erste Synodalversammlung im Pastoralen Raum Saarlouis am 30.11.2024
Die Vorbereitungen durch das Koordinierungsteam zur ersten Synodalversammlung im Pastoralen Raum Saarlouis laufen auf Hochtouren. Unter dem Motto „Glauben lebendig gestalten – Kirche, Vielfalt, Chance“ erwartet uns am 30.11.2024 ein vielversprechender Tag mit Gottesdienst, Kennenlernen, Austausch, Vernetzung und Impulsen. Herr Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg wird gemeinsam mit uns die Messe feiern und den Tag beginnen.
In der Synodalversammlung kommen jährlich u.a. die Vertreter:innen aller „Orte von Kirche“ im Pastoralen Raum Saarlouis zusammen, um sich kennenzulernen, zu vernetzen, miteinander über wichtige Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft zu beraten, neue Impulse zu erhalten und gemeinsam neue Ideen auf den Weg zu bringen. Menschen aus den Pfarrgemeinden, Verbänden, Caritaseinrichtungen, Gruppierungen, Initiativen, Kitas, Gremien und so weiter haben die Chance das kirchliche und christliche Leben im Pastoralen Raum Saarlouis gemeinsam weiterzuentwickeln.
Also nutzen Sie die Gelegenheit mit Ihrem Ort von Kirche dabei zu sein, Kirche und Glauben aktiv zu gestalten, und melden Sie sich an.
Bitte beachten Sie, dass Sie immer nur für einen Ort von Kirche oder für eines der in Klammern genannten Gremien (Rat des Pastoralen Raums Saarlouis, Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde und entweder Verbandsvertretung oder Verbandsausschuss des Kirchengemeindeverbands Pastoraler Raum Saarlouis) ein Mandat wahrnehmen können. Mehrfachanmeldungen sind nicht möglich. Jeder Ort von Kirche und jedes der in Klammern genannten Gremien (Rat des Pastoralen Raums Saarlouis, Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde und entweder Verbandsvertretung oder Verbandsausschuss des Kirchengemeindeverbands Pastoraler Raum Saarlouis) kann durch zwei Personen bei der Synodalversammlung vertreten werden.
Die Anmeldung zur Synodalversammlung ist auch für Interessierte "Gäste" möglich. Wenn Sie also Interesse an einer Teilnahme haben, Ihr Ort von Kirche bzw. Gremium etc. jedoch bereits von zwei anderen Personen mit Stimmrecht vertreten wird, können Sie auch ohne Stimmrecht an der Versammlung teilnehmen.
Neben Beratung und Vernetzung ist es eine wichtige Aufgabe der Synodalversammlung an diesem Tag einen Teil der Mitglieder für den Rat des Pastoralen Raums Saarlouis zu wählen. Der Rat des Pastoralen Raums ist ein Organ auf der Ebene des Pastoralen Raums, in dem pastorale Fragen miteinander beraten und zu unterschiedlichen Themen Entscheidungen herbeigeführt werden.
Die Anmeldung zur Synodalversammlung ist ausschließlich online auf der Homepage des Pastoralen Raums Saarlouis www.pastoralerraum-saarlouis.de bis Sonntag, den 13.10.2024 möglich. Zur besseren Planung würden wir uns freuen, wenn Sie sich zeitnah anmelden würden.

Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Synodalversammlung am 30.11.2024 hat die Möglichkeit 15 Personen in den Rat des Pastoralen Raums zu wählen. Hierzu werden Kandidat:innen gesucht, die Freude daran haben, das Leben im Pastoralen Raum Saarlouis lebendig mitzugestalten.
Wahlvorschläge können dem Wahlausschuss bis um 10:30 Uhr am Tag der Synodalversammlung eingereicht werden. Wählbar sind alle katholischen Kirchenmitglieder, die sich in einem “Ort von Kirche” engagieren. Personen, die an einer Mitarbeit im Rat des Pastoralen Raum Saarlouis interessiert sind, können sich auch selbst beim Wahlausschuss vorschlagen.
Wahlvorschläge kann jede und jeder Wahlberechtigte einreichen. Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis der Annahme der Wahl der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält. Die Wahlordnung finden Sie auf der Homepage des Pastoralen Raums Saarlouis. Bitte beachten Sie insbesondere § 2 (5) zur Wahlberechtigung.
Das Formular für Wahlvorschläge und die Einwilligungserklärung zum Datenschutz finden Sie ab 01.09.2024 ebenso auf der Homepage oder können Sie bei den Pfarrämtern erhalten. Die Wahlvorschläge können Sie entweder bis Freitag, den 29.11.2024 (spätestmöglicher Posteingang), an das Büro des Pastoralen Raum Saarlouis, Kavalleriestraße 11, 66740 Saarlouis senden oder auch bis am Tag der Wahl, Samstag, den 30.11.2024, 10:30 Uhr bei einem Mitglied des Wahlausschusses persönlich abgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Müller - Dekan
Eva Maria Eiden - Leitungsteam
Benedikt  Achtermann - Leitungsteam

 

St. Wolfram Kerze
Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es eine Neuauflage der beliebten Kerze, mit dem Abbild unseres Pfarrpatrons, dem Heiligen Wolfram.
Bei Interesse melden Sie sich gerne telefonisch im Pfarrbüro. Wir reservieren Ihnen eine Kerze, die Sie dann später gegen eine Spende bei uns abholen können.
 

Informationen aus dem Pastoralen Raum Saarlouis
Pfarrer Hans-Georg Müller seit 01.05.2024 neuer Dekan im Pastoralen Raum Saarlouis
Mit Wirkung vom 01. Mai 2024 ist das Leitungsteam des Pastoralen Raumes Saarlouis wieder komplett. Nach dem Wechsel von Dekan Dr. Kleinjohann zum 01.01.2024 als Dekan in das Leitungsteam des Pastoralen Raumes Saarbrücken und einer damit verbundenen viermonatigen Vakanz übernimmt Pfarrer Hans-Georg Müller nun die Aufgabe des Dekans im Pastoralen Raum Saarlouis.
 

Information zum Billigkeitserlass der Kirchensteuer
Zur Deckung des Finanzbedarfs der Kirchengemeinden, der Diözese, des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der kirchlichen oder katholischen Werke und Einrichtungen sowie sonstiger kirchlicher Zwecke wird eine Diözesankirchensteuer erhoben.
1. Die Diözesankirchensteuer wird vom Einkommen in Höhe von 9 % der Einkommensteuer (Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer) erhoben.
2. In den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer gem. §§ 37a, 37b, 40, 40a und 40b EStG wird der Hebesatz auf 7 % der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der zum Steuerabzug Verpflichtete von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 des gleichlautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 08.08.2016 (BStBl. 2016 I S. 773) Gebrauch macht.
3. Kirchensteuer vom Vermögen mit einem festen Hundertsatz der Vermögenssteuer wird nicht erhoben.
4. Das besondere Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte oder Lebenspartner nicht kirchensteuerpflichtig ist, wird ab dem Steuerjahr 2018 nicht erhoben.
5. Von der Erhebung einer Ortskirchensteuer wird kein Gebrauch gemacht.

Das Bistum hat hinsichtlich der Diözesankirchensteuer das Recht, aus Billigkeitsgründen über die Entscheidung der Finanzämter hinausgehende Billigkeitsentscheidungen zu treffen.
a) Kappung: Kappung bedeutet, dass sich die Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen und nicht wie bei der „Normalbesteuerung“ mit 9 % auf die Lohn- und Einkommensteuer bezieht. Das Bistum Trier kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn sie 4 % des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt. Die Kapitaleinkünfte nach § 32d EStG bleiben außer Ansatz. Die Kappung erfolgt ab dem Steuerjahr 2016.
b) Teilerlass: Die auf außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG entfallende Kirchensteuer kann das Bistum Trier auf Antrag des Kirchenmitglieds um 50 % ermäßigen. Der Erlass wird nach Vorlage des bestandskräftigen Steuerbescheides gewährt. Als außerordentliche Einkünfte gelten:
Abfindungen gem. § 34 (2) Nr.2, § 24 Nr.1 EStG, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder Nichtausführung einer Tätigkeit sowie die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche gezahlt werden. Veräußerungsgewinne gem. § 34 (2) Nr.1 EStG im Sinne der §§ 14, 16 und 18 (3) mit Ausnahme des steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr. 40b in Verbindung mit § 3c (2) teilweise steuerbefreit sind. Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften muss der Anteil an einer Kapitalgesellschaft mindestens 1 % betragen, um die Veräußerungsgewinne gemäß § 17 EStG beim Teilerlass den außerordentlichen Einkünften gemäß § 34 EStG gleichzustellen.
Formelle Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass sind: Vorlage einer Kopie des rechtsgültigen Steuerbescheides für das betreffende Jahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte ausgewiesen sind. Bestätigung des Antragsstellers, dass kein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wurde. Ergänzende Unterlagen werden ggf. im Einzelfall beim Antragsteller angefordert.
Der Antrag ist nach Bekanntgabe des Steuerbescheides spätestens vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 169 AO - 4 Jahre) zu stellen an:

Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich Finanzen und Controlling
Abteilung Finanzwesen
Mustorstraße 2,
54290 Trier

Anfragen können telefonisch unter 0651-7105-521 an Frau Kaiser und 0651-7105-317 an Frau Jakobs oder per E-Mail an: kirchensteuer@bgv-trier.de gestellt werden.
September 2023 – Bereich Finanzen und Controlling – Abteilung Finanzwesen
 

Kirchensteuer auf Abfindung?
Im Bistum Trier kann man einen Antrag auf Erlass oder Kappung stellen

Trier/Saarbrücken/Koblenz
 – Wenn betriebsbedingte Kündigungen anstehen, ist es gang und gäbe, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln. Auf diesen Betrag fällt Kirchensteuer an. Das heißt konkret: Wer eine Abfindung erhält und zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, muss darauf die üblichen 9% Kirchensteuer zahlen. Das liegt daran, dass eine Abfindung im Steuerrecht als außergewöhnliche Einkunft gilt.

Antrag auf Erlass oder Kappung sowie mögliche Folgen
Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Kirchensteuer zu stellen. Zwar gibt es darauf keinen Rechtsanspruch, im Bistum Trier können Antragsteller*innen aber bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer auf ihre Abfindung erlassen bekommen. Dafür muss man lediglich einen formlosen schriftlichen Antrag an das Bistum Trier stellen und den Einkommensteuerbescheid vorlegen. Stimmt alles im Steuerbescheid, wird der Erlass gewährt. Die zweite Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern, nennt sich Kappung. Das Bistum Trier kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn die Kirchensteuer 4% des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt.

Allerdings sollte man dabei Folgendes beachten: Die Kirchensteuer ist in der Veranlagung zur Einkommensteuer eine abziehbare Sonderausgabe. Im Falle der Zahlung wird Kirchensteuer mindernd berücksichtigt. Wird Kirchensteuer im Erstattungsjahr jedoch erlassen, kann es im darauffolgenden Veranlagungszeitraum zu einem sogenannten Erstattungsüberhang kommen. Der entsteht, wenn mehr Kirchensteuer erstattet als gezahlt wurde. Dieser Erstattungsüberhang ist als „negative” Sonderausgabe zu werten. Das kann zu einem reduzierten Sonderausgabenabzug führen – und damit zu einer höheren Steuerlast. Bevor man also einen Antrag auf Kappung oder Erlass stellt, sollte man das zu erwartende Einkommen und die geplanten Sonderausgaben im Blick haben, damit keine Überraschungen entstehen. Im Zweifel sollte man sich hier steuerlich beraten lassen. Denn einen pauschalen Rat gibt es leider nicht. Das liegt daran, dass jeder Steuerfall einzelfallbezogen und individuell zu beurteilen ist.

Wie funktioniert die Antragstellung?
Unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids kann man einen schriftlichen, formlosen Antrag an das Bistum Trier stellen: Bischöfliches Generalvikariat Trier, Abteilung 2.2 Finanzen, Sachgebiet Kirchensteuer, Mustorstr. 2, 54290 Trier. Weitere Informationen gibt es auf: https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/verwaltung/finanzen-haushaltssicherung/kirchensteuer/index.html.
 

Termine für die Erstkommunionen 2025:
26.04.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Hostenbach um 10 Uhr in Hostenbach
27.04.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler und Werbeln um 10 Uhr in Differten
28.04.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler, Werbeln und Hostenbach in Hostenbach
04.05.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen um 10 Uhr in Schaffhausen
05.05.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen in Wadgassen
 

"Mit Bibel und Spaten" - Norbert von Xanten Paulinus-Artikel von Stanislaus Klemm (04.06.2023)
 

Messdiener St. Wolfram Wadgassen
Unsere Messdiener bei Instagram:
Messdiener Differten: @messdiener.differten
Messdiener Hostenbach: @minishostenbach
Messdiener Schaffhausen: @messdiener_schaffhausen
Messdiener Wadgassen: @messdiener_wadgassen
 

Gottesdienst-Live-Streaming-Online auch als Abrufvideo im Internet
(Kirche Hostenbach und Kirche Wadgassen)

Die Übertragung findet 14täglich in der Vorabendmesse in Hostenbach und 14täglich im Hochamt in Wadgassen statt.
Sie können den Gottesdienst live oder als Abrufvideo miterleben auf Facebook: https://www.facebook.com/pfgwadgassen,
auch wenn Sie nicht bei Facebook angemeldet sind. Schließen Sie hierfür einfach das Verbindungsfenster (Verbinde dich mit der Pfarrei....).
Über unsere App "https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/ "können Sie die aufgezeichneten Gottesdienste ansehen, gehen Sie hierfür auf den Button "you tube video".
Hinweis: Auf unserer Seite "Gottesdienstordnung" können Sie beides direkt anklicken.
 

Die Pfarrei Sankt Wolfram Wadgassen,
spirituelle und geistige Heimat mit Zukunft für die Menschen im Wadgasser Raum

 

Spenden auf das Konto der Kirchengemeinde St. Wolfram

Sie können uns gerne mit einer Spende unterstützen. Bitte geben Sie hierzu unbedingt den Verwendungszweck an (z. B. Seelsorge, Unterhalt Kirche „X“, Renovierung Kirche „Y“).
Bitte spenden Sie auf folgendes Konto:

Kirchengemeinde St. Wolfram Wadgassen,
KSK Saarlouis IBAN: DE58 5935 0110 0370 0178 99

Herzlichen Dank im Voraus.

 

„Baustellen“- Handlungsbedarf
Hostenbach
Leider haben wir in unseren Orten viele „Baustellen“. Hierzu zählt der Glockenturm der Kirche Herz-Jesu Hostenbach. Er ist zurzeit stillgelegt, da der Glockenstuhl beim Läuten schwankt. Dieser Umstand kann im schlimmsten Fall zu einem Herausbrechen der gesamten Aufhängung führen. Ebenso wurde festgestellt, dass der Sanierungsputz, der vor 40 Jahren im Rahmen der Betonsanierung aufgetragen wurde, abbröckelt. Es steht sehr schlecht um unseren Turm. Eine Sanierung wird geprüft. Sie muss allerdings wirtschaftlich vertretbar sein. Über weitere Schritte halte ich Sie auf dem Laufenden.

Schaffhausen
Die Errichtung des Seniorenpflegeheims in Schaffhausen (Pfarrheim, Kindergarten, Pfarrhaus) verfolgen wir mit dem Investor weiter. In den vergangenen Monaten gab es einige Fragen mit allen Beteiligten zu klären. Auch hier sind wir auf einem guten Weg. Offene Fragen und Abstimmungsmodalitäten wurden bzw. sind in Klärung. Wir hoffen, dass es dann bald mit der Umsetzung des Projektes weiter gehen kann.

Differten
Eine große Baustelle ist ebenfalls die Dachsanierung des Kirchendaches Differten. Hier mussten wir einen herben Rückschlag hinnehmen. Unser Antrag um Bezuschussung durch den Denkmalfond des Bundes wurde zum zweiten Mal in Folge durch den Diözesanverwaltungsrat des Bistums Trier gestoppt. Die Finanzierungssituation ist sehr komplex, da es hierbei um 1,1 Mio. € geht. Der Zuschussantrag, den wir in Berlin stellen wollten, dient der Mitfinanzierung der Eigenmittel. Bisher haben wir für die Dachsanierung ca 170.000 € angespart. Der Denkmalfond des Bundes hat in den letzten drei Jahren das Saarland großzügig in den denkmalpflegerischen Sanierungen unterstützt. So hat eine Kirchengemeinde in unserem Landkreis Saarlouis aus diesem 900.000 € Fördergelder erhalten (laut SZ 29.11.2022). Leider wurden unsere Anträge im Vorfeld nicht weitergeleitet. Ich bin aber zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, eine Lösung zu finden.
 

Vermietung folgender Räumlichkeiten:
Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen, Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Festsaal Vereinshaus Differten

Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen, Abteistr. 20, Wadgassen (ca. 100 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 155 Euro
Mietpreis für 1tägige Private Feier 280 Euro
Mietpreis für 2tägige Private Feier 405 Euro
Küchennutzung nicht möglich
Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Kohlenbauerweg 1, Differten (ca 40 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 90 Euro
Mietpreis für Private Feier 180 Euro
Reservierungsanfragen über Pfarrbüro St. Wolfram Wadgassen Tel. 06834/943056 oder per Mail: pfarramt@st-wolfram-wadgassen.de

Festsaal Vereinshaus Differten (ca. 100 Personen für geschlossene Gesellschaften) und Bistro Vereinshaus (Veranstaltungen bis zu 50-60 Personen), nähere Auskünfte erteilt Frau Brandstetter (Tel. 015204152830), Mailadresse: us-bistro@web.de

 

3. Spendenaufruf der Ukraine-Saarland-Berlin e.V.
Geldspenden dienen zur unkomplizierten Unterstützung vor Ort in der Ukraine, damit die Menschen damit versorgt werden können, was sie momentan am nötigsten brauchen! Geldspenden können getätigt werden auf das nachfolgend angegebene Konto

Ukraine-Saarland-Berlin e. V.
Bei der KSK Saarlouis
IBAN DE90 5935 0110 0370 0829 92

 


Pfarrgemeinde St. Wolfram Wadgassen - Pfarrbezirk Werbeln - Ukraine-Hilfe
Auch in Werbeln kann die Ukraine-Hilfe unterstützt werden. Geldspenden können in der Spendenbox im „Werbelner Dorflädchen“ abgeben werden.
Sachspenden vor und nach den üblichen Messezeiten in der Pfarrkirche St. Antonius Werbeln.
Vielen Dank im Voraus.
 

Internetadresse unserer APP:
https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/Neues

Unsere APP bietet Ihnen viele Informationen über unsere Pfarreien. Sie können mit ihr zu uns Kontakt aufnehmen. Ebenso finden Sie hier den Direktzugang zu den Gottesdiensten, die wir aufgezeichnet haben, aktuelle Informationen u.v.m.
 

Bürozeiten:
Montag:        10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:      geschlossen
Mittwoch:     10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag:         10:00 - 12:00 Uhr
 

Gottesdienstbesuch - Sicherheitshinweis
Bitte nehmen Sie Abstand von einem Gottesdienstbesuch, wenn Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome haben.
Es gibt derzeit keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen) von der Mitfeier der Gottesdienste. Personen, die einer Risikogruppe angehören, wird dennoch dringend geraten, die Entscheidung zu einer Teilnahme sorgfältig abzuwägen.

Beichte - Beichtgespräche
In der Pfarrkirche St. Ludwig in Saarlouis besteht jeden Samstag um 10 Uhr die Gelegenheit zur Beichte. Priester unterschiedlicher Pfarreiengemeinschaften übernehmen den Dienst im Beichtzentrum St. Ludwig.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit mit Pastor Leick oder Pastor Kardas einen Beichttermin in einer unserer Kirchen zu vereinbaren.

Zum persönlichen Gebet steht allen Gläubigen die Filialkirche St. Franziskus Friedrichweiler tagsüber zur Verfügung,  ansonsten stehen die Kapellen in Werbeln und Differten zum Gebet offen.
Gebetsvorschläge zum persönlichen Gebet zu Hause finden Sie in den geöffneten Kirchen. Gleichzeitig verweisen wir auf die Gottesdienste in den Medien (Radio, Fernsehen, u. a. Domradio).
 

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