Startseite
Begrüßung
die Pfarrei von A-Z
Aktuelles
Gottesdienstordnung
Wichtiges in Kürze
Rund um die Kirche
Rund ums Pfarrhaus
Die "Hauptamtlichen"
Gruppen und Gremien
Termine
Auf ein Wort ...
Fotos und Berichte
Kontakt / Impressum
Verweise
Gästebuch
... das Wetter
__________________

 

 
Pinnwand - Aktuelle Informationen aus unserer Pfarrgemeinde

Hinweis: Veröffentlichungen auf dieser Internetseite können dem Webmaster jederzeit zugestellt werden, der sie dann umgehend übernimmt.

Redaktionsschluss für den nächsten Pfarrbrief (Nr. 05/2024 -01.06.2024 -14.07.2024):
Dienstag, 14. Mai 2024

Katholischer Kirchenchor „Cäcilia“ Wadgassen
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder des Kirchenchores „Cäcilia“ Wadgassen sind eingeladen zur Mitgliederversammlung am Montag, dem 13.05.2024, um 19:00 Uhr im Pfarrheim Wadgassen.
Die Chorprobe für die aktiven Mitglieder findet an diesem Tag von 18:00 bis 19:00 Uhr statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Bericht der 1. Vorsitzenden mit Aussprache
3. Bericht der Schatzmeisterin mit Aussprache
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Wahl einer Versammlungsleitung
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahl des Vorstandes
8. Ausblick des Chorleiters
9.Verschiedenes
Der Vorstand

Kirchensteuer auf Abfindung?
Im Bistum Trier kann man einen Antrag auf Erlass oder Kappung stellen

Trier/Saarbrücken/Koblenz
 – Wenn betriebsbedingte Kündigungen anstehen, ist es gang und gäbe, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln. Auf diesen Betrag fällt Kirchensteuer an. Das heißt konkret: Wer eine Abfindung erhält und zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, muss darauf die üblichen 9% Kirchensteuer zahlen. Das liegt daran, dass eine Abfindung im Steuerrecht als außergewöhnliche Einkunft gilt.

Antrag auf Erlass oder Kappung sowie mögliche Folgen
Es gibt allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Kirchensteuer zu stellen. Zwar gibt es darauf keinen Rechtsanspruch, im Bistum Trier können Antragsteller*innen aber bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer auf ihre Abfindung erlassen bekommen. Dafür muss man lediglich einen formlosen schriftlichen Antrag an das Bistum Trier stellen und den Einkommensteuerbescheid vorlegen. Stimmt alles im Steuerbescheid, wird der Erlass gewährt. Die zweite Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern, nennt sich Kappung. Das Bistum Trier kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn die Kirchensteuer 4% des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt.

Allerdings sollte man dabei Folgendes beachten: Die Kirchensteuer ist in der Veranlagung zur Einkommensteuer eine abziehbare Sonderausgabe. Im Falle der Zahlung wird Kirchensteuer mindernd berücksichtigt. Wird Kirchensteuer im Erstattungsjahr jedoch erlassen, kann es im darauffolgenden Veranlagungszeitraum zu einem sogenannten Erstattungsüberhang kommen. Der entsteht, wenn mehr Kirchensteuer erstattet als gezahlt wurde. Dieser Erstattungsüberhang ist als „negative” Sonderausgabe zu werten. Das kann zu einem reduzierten Sonderausgabenabzug führen – und damit zu einer höheren Steuerlast. Bevor man also einen Antrag auf Kappung oder Erlass stellt, sollte man das zu erwartende Einkommen und die geplanten Sonderausgaben im Blick haben, damit keine Überraschungen entstehen. Im Zweifel sollte man sich hier steuerlich beraten lassen. Denn einen pauschalen Rat gibt es leider nicht. Das liegt daran, dass jeder Steuerfall einzelfallbezogen und individuell zu beurteilen ist.

Wie funktioniert die Antragstellung?
Unter Vorlage einer Kopie des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids kann man einen schriftlichen, formlosen Antrag an das Bistum Trier stellen: Bischöfliches Generalvikariat Trier, Abteilung 2.2 Finanzen, Sachgebiet Kirchensteuer, Mustorstr. 2, 54290 Trier. Weitere Informationen gibt es auf: https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/verwaltung/finanzen-haushaltssicherung/kirchensteuer/index.html.
 

Information zum Billigkeitserlass der Kirchensteuer
Zur Deckung des Finanzbedarfs der Kirchengemeinden, der Diözese, des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der kirchlichen oder katholischen Werke und Einrichtungen sowie sonstiger kirchlicher Zwecke wird eine Diözesankirchensteuer erhoben.
1. Die Diözesankirchensteuer wird vom Einkommen in Höhe von 9 % der Einkommensteuer (Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer) erhoben.
2. In den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer gem. §§ 37a, 37b, 40, 40a und 40b EStG wird der Hebesatz auf 7 % der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der zum Steuerabzug Verpflichtete von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 des gleichlautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 08.08.2016 (BStBl. 2016 I S. 773) Gebrauch macht.
3. Kirchensteuer vom Vermögen mit einem festen Hundertsatz der Vermögenssteuer wird nicht erhoben.
4. Das besondere Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte oder Lebenspartner nicht kirchensteuerpflichtig ist, wird ab dem Steuerjahr 2018 nicht erhoben.
5. Von der Erhebung einer Ortskirchensteuer wird kein Gebrauch gemacht.

Das Bistum hat hinsichtlich der Diözesankirchensteuer das Recht, aus Billigkeitsgründen über die Entscheidung der Finanzämter hinausgehende Billigkeitsentscheidungen zu treffen.
a) Kappung: Kappung bedeutet, dass sich die Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen und nicht wie bei der „Normalbesteuerung“ mit 9 % auf die Lohn- und Einkommensteuer bezieht. Das Bistum Trier kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn sie 4 % des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt. Die Kapitaleinkünfte nach § 32d EStG bleiben außer Ansatz. Die Kappung erfolgt ab dem Steuerjahr 2016.
b) Teilerlass: Die auf außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG entfallende Kirchensteuer kann das Bistum Trier auf Antrag des Kirchenmitglieds um 50 % ermäßigen. Der Erlass wird nach Vorlage des bestandskräftigen Steuerbescheides gewährt. Als außerordentliche Einkünfte gelten:
Abfindungen gem. § 34 (2) Nr.2, § 24 Nr.1 EStG, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder Nichtausführung einer Tätigkeit sowie die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche gezahlt werden. Veräußerungsgewinne gem. § 34 (2) Nr.1 EStG im Sinne der §§ 14, 16 und 18 (3) mit Ausnahme des steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr. 40b in Verbindung mit § 3c (2) teilweise steuerbefreit sind. Bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften muss der Anteil an einer Kapitalgesellschaft mindestens 1 % betragen, um die Veräußerungsgewinne gemäß § 17 EStG beim Teilerlass den außerordentlichen Einkünften gemäß § 34 EStG gleichzustellen.
Formelle Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass sind: Vorlage einer Kopie des rechtsgültigen Steuerbescheides für das betreffende Jahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte ausgewiesen sind. Bestätigung des Antragsstellers, dass kein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt wurde. Ergänzende Unterlagen werden ggf. im Einzelfall beim Antragsteller angefordert.
Der Antrag ist nach Bekanntgabe des Steuerbescheides spätestens vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 169 AO - 4 Jahre) zu stellen an:

Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich Finanzen und Controlling
Abteilung Finanzwesen
Mustorstraße 2,
54290 Trier

Anfragen können telefonisch unter 0651-7105-521 an Frau Kaiser und 0651-7105-317 an Frau Jakobs oder per E-Mail an: kirchensteuer@bgv-trier.de gestellt werden.
September 2023 – Bereich Finanzen und Controlling – Abteilung Finanzwesen
 

Angesichts eines schwindenden religiösen Wissens in unserer Gesellschaft will die angekündigte Vortragsreihe „Spurensuche Tod und Auferstehung Jesu“ das Wissen um die Geschehnisse zu Ostern und die daraus erwachsene Hoffnung auf ein ewiges Leben, die zugleich die entscheidenden Inhalte des christlichen Glaubens sind, erneuern und verlebendigen.

In den Power-Point-Vorträgen jeweils am Dienstag, dem 16. April und dem 07. Mai 2024, zu den Themen „Spurensuche Auferstehung – Erscheinungen Jesu“ und „Spurensuche Auferstehung – Das leere Grab“ soll bedeutsamen Spuren nachgegangen werden, die es angesichts einer naturwissenschaftlich geprägten Welt auch heute plausibel erscheinen lassen, an die Auferstehung Jesu zu glauben.

Der abschließende Power-Point-Vortrag am Dienstag, den 14. Mai 2024 zum Thema „Was kommt nach dem Tod – Jenseitsvorstellungen gestern und heute“ rundet die Vortragsreihe mit der Hoffnung auf ewiges Leben ab und geht vor dem Hintergrund der entscheidenden Alternative, „Entweder Auferstehung zum ewigen Leben oder das Nichts“, der Frage nach, wie man heute verantwortungsvoll über den christlichen Jenseitsglauben reden und an das ewige Leben glauben kann. Dabei will der Vortrag keine definitive Antwort darauf geben, was nach dem Tod kommt, sondern sich mit möglichen Glaubensantworten und Glaubensvorstellungen auseinandersetzen.
 

   

 

Unterwegs zu heilenden Orten
Trier – Auf den Spuren des hl. Patrick unterwegs sein und den heilenden Ort der Marienbegegnung erleben: 2024 führen die Wallfahrten des Bistums Trier nach Irland und ins französische Lourdes.

Die Flugreise auf die grüne Insel ist vom 5. bis 12. Juni. Begleitet wird die Wallfahrt von Weihbischof Jörg Michael Peters und Pfarrer Joachim Waldorf. Die Busreise nach Lourdes ist vom 13. bis 19. Oktober 2024 und die Flugreise ab Luxemburg vom 15. bis 17. Oktober. Weihbischof Franz Josef Gebert und Pfarrer Joachim Waldorf begleiten die Wallfahrt.

Für die Pilgerfahrt in die Heimat des hl. Patrick hat sich das Bistum besondere Stationen überlegt. Vom ersten Ankommen in Dublin geht es in die Grafschaften Meath, Louth und Mayo, wo unter anderem eine prähistorische Begräbnisstätte und die Klosteranlage Monasterboice und die Mellifont Abbey besichtigt werden. Weiter geht es zur Ballintubber Abbey, in die Region Connemara, zu den Cliffs of Moher und in die Grafschaften Kerry und Kilkenny. Der Rückflug startet in Dublin. Es sind noch wenige Plätze frei.

Die Wallfahrt nach Lourdes ist ein Angebot für gesunde und kranke Menschen. 1858 ist Maria, die Mutter Jesu, einem jungen Mädchen in einer Grotte erschienen. Das Quellwasser, das in der Grotte entspringt, gilt als heilend. Neben Gottesdiensten und Prozessionen gibt es daher Andachten, in denen die Krankensalbung gespendet wird. Gehbehinderte Menschen können Rollatoren und Rollstühle vor Ort leihen, kranke Pilger im Hospital untergebracht und ärztlich betreut werden. Eine frühe Anmeldung wird empfohlen. An dieser Wallfahrt können auch Pflegebedürftige ohne eigene Begleitung teilnehmen.

Auf der Homepage des Bistums finden sich die jeweiligen Ausschreibungen. www.wallfahrten.bistum-trier.de.

Bei Interesse oder Rückfragen kann man sich wenden an das Bischöfliche Generalvikariat, Pilgerfahrten Bistum Trier, Tel.: 0651/7105-592, E-Mail: pilgerfahrten@bistum-trier.de.

 

Rückblick: Kreuzwegandachten in der Fastenzeit
In der hinter uns liegenden Fastenzeit fanden in der Kirche Maria Heimsuchung Wadgassen vier ganz unterschiedliche Formen des Kreuzwegs Jesu statt.
Zum Auftakt wurde der Misereor-Kreuzweg begangen, der dazu einlädt, sich mit der Sehnsucht nach Gerechtigkeit auf dieser Welt zu beschäftigen. Gerechtigkeit ist immer mehr als die Einhaltung von Recht und Gesetz. Sie zeigt sich darin, wie wir miteinander und mit der Mitwelt umgehen, wie wir die Beziehung zu Gottes Schöpfung und untereinander gestalten.
Zwei Wochen später war der Kreuzweg mit Mundart-Elementen von Patrik Feltes gestaltet. Im Angesicht des Turiner Grabtuchs Jesu und den wichtigsten Elementen seiner Kreuzigung (Nägel, Schwamm, Würfel, Dornenkrone) wurden an jeder Station die Geschichten von der Leidensgeschichte eines Menschen erzählt, dessen Leben und Sterben die Menschen seit etwa 2000 Jahren bewegt.
Einen besonderen Kreuzweg organisierte unsere ehemalige Gemeindereferentin und jetzige Gefängnisseelsorgerin Carmen Folz in
Koopertion mit der JVA Saarbrücken. In Erfahrungsberichten eines Insassen, eines Verwandten, des Gefängnisdirektors, eines Richters oder dem Gefängnisseelsorger ließen sich die persönlichen Kreuzwege eines jedes Menschen herausarbeiten. Mitgestaltet wurde dieser Kreuzweg von einigen Gefangenen, von Organist Wolfgang Münchow und der Schola der JVA Saarbrücken sowie der Schola aus Riegelsberg-Köllertal. Unsere Messdienergemeinschaft und die Pfadfinder verteilten während des Kreuzwegs das Friedenslicht an alle Mitfeiernden.
In der Karwoche fand abschließend noch der Jugendkreuzweg statt. Er stand in diesem Jahr unter dem Motto „Dein POV“ (Point of View). Die Kinder und Jugendlichen sowie die Messdienergemeinschaft aus unserer Pfarrei gestalteten diesen Jugendkreuzweg, der mit seinen Texten besonders leicht verständlich war. Alle Teilnehmer konnten am Kreuz Jesu eine Fürbitte hinterlassen, die symbolisch bei der Osternacht in Hostenbach ins Osterfeuer geworfen wurde. Das Feuer soll das Alte verbrennen, damit neues Leben auferstehen kann.
 

Rückblick: Chrisammesse - Zu Besuch in Trier
Am Mittwoch in der Karwoche hat Bischof Dr. Stephan Ackermann mit den Weihbischöfen Robert Brahm, Jörg-Michael Peters und em. Franz Josef Gebert sowie diverser Priester, Diakone, Ordensleute und über 150 Messdienerinnen und Messdienern aus dem ganzen Bistum die Chrisammesse im Hohen Dom zu Trier gefeiert. Im Gottesdienst wurden das Chrisam, Katechumen- und Krankenöl geweiht und an die Vertreter der pastoralen Räume sowie Dekanate verteilt.
Mit dabei: Sieben Messdienerinnen und Messdiener aus unserer Pfarrei St. Wolfram Wadgassen: Lisa, Marie, Flavio, Laurin und Simeon erwischten die besten Plätze direkt im Altarraum hinter den Diakonen. Sophia und Alexander durften bei der Gaben- und Ölprozession aktiv mithelfen. Ein tolles Erlebnis für alle, ihren Dienst im mit Gläubigen voll besetzten Dom zu erledigen. Ein herzlicher Dank an unsere Gemeindereferentin Maike Merker für die Organisation dieser Aktion.
 

Rückblick: Rappelaktion an den Kartagen
Über 100 Rappelkinder waren am Karfreitag und Karsamstag in allen Orten unserer Pfarrei unterwegs und sorgten zu den Angelus-Zeiten für ordentlich Krach, um die schweigenden Kirchenglocken zu ersetzen. Am Karsamstag sind sie dann in Kleingruppen aufgebrochen, haben den Häusern den Segen gebracht und Spenden zugunsten der Messdienerkasse gesammelt.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Rappelaktion: Bei unseren Messdienerinnen und Messdienern, bei unseren Erstkommunionkindern, bei den Eltern und Betreuern, bei den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie unseren Gruppenleitern, die sich gemeinsam mit Pastor Peter Leick und Gemeindereferentin Maike Merker um die Organisation und Durchführung der Aktion gekümmert haben.
Der größte Dank gilt aber allen, die uns mit einer kleinen Spende unterstützt haben und weiterhin unterstützen. In den einzelnen Orten wurden folgende Ergebnisse bei der Haussammlung erzielt:
Differten: 2.545 €
Friedrichweiler: 1.610 €
Hostenbach: 1.750 €
Schaffhausen: 4.300 €
Wadgassen: 2.125 €
Werbeln: 383 €
Trotz der recht großen Zahl an Rappelkindern konnten dennoch einige Gebiete in unserer Gemeinde leider nicht abgedeckt werden. Daher bitten wir Sie um Verständnis, wenn unsere Kinder einige Häuser und Straßen nicht erreicht haben. Gerne können Sie aber Ihre Spende zur Unterstützung der Jugend- und Messdienerarbeit unserer Pfarrei St. Wolfram in der Kirche oder im Pfarrbüro abgeben.
Alternativ können Sie Ihre Unterstützung auch überweisen:
Bank: Kreissparkasse Saarlouis
IBAN: DE59 5935 0110 0370 0478 54
Verwendungszweck: „Rappelaktion“

 

Rückblick: Osternacht 2024 - Christus ist auferstanden!
Die Osternacht! Das Highlight für einen Messdiener im ganzen Kirchenjahr! In den festlichen Gottesdiensten am Abend des Karsamstags in Hostenbach (mitgestaltet von den Happy Church Singers) und Differten, sowie am Sonntagmorgen in Wadgassen (mitgestaltet von der Choral-Schola) ist Jesus Christus vom Tode auferstanden und zum Leben hinübergegangen. Er ist für uns
Wärme, Licht und Leben. Zeichen dafür ist die Osterkerze, die von Pastor Leick, Pastor Kardas und Pastor Werle am Osterfeuer vor der Kirche bezeichnet und entzündet wurde. Denn Christus ist glorreich auferstanden vom Tod, sein Licht vertreibe das Dunkel der Herzen.
Viele Messdienerinnen und Messdiener aus unserer gesamten Pfarrei St. Wolfram waren innerhalb des österlichen „Triduum“ ortsübergreifend im Einsatz, teilweise sogar mehrfach am gleichen Tag in unterschiedlichen Kirchen. Die besonderen Liturgiefeiern von Gründonnerstag bis Ostersonntag sind halt einfach etwas ganz besonderes und die schönsten Feiern im Kirchenjahr.

 

Termine für die Erstkommunionen 2025:
26.04.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Hostenbach um 10 Uhr in Hostenbach
27.04.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler und Werbeln um 10 Uhr in Differten
28.04.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler, Werbeln und Hostenbach in Hostenbach
04.05.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen um 10 Uhr in Schaffhausen
05.05.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen in Wadgassen
 

Tauftermine in unserer Pfarrei
Taufen sind vor den Vorabendmessen bzw. nach den Hochämtern möglich. Der Termin für die Taufe wird erst verbindlich mit der persönlichen Anmeldung im Pfarrbüro.
Sollte ein Organist gewünscht sein, dies bitte im Taufgespräch angeben.
Pro Tauftermin können zwei bis drei Kinder getauft werden.

 

„Allzeit zur guten Tat bereit…“ - Neues Andachtsbild zur Pfarrei Sankt Wolfram entsteht an der rechten Stirnwand der Kirche Mariae Heimsuchung.
Betrachtet man die historische Aufnahme die das Innere der damaligen Pfarrkirche Mariae Heimsuchung von 1910 zeigt, lassen sich jeweils an der linken und rechten Stirnseite des Kirchenschiffs zwei Seitenaltäre erkennen.
Nach den mehrfachen Renovierungen und Umbaumaßnahmen des 20. Jahrhunderts waren diese verschwunden. Die erst kürzlich erfolgte Grundsanierung und der Neuanstrich von Mariae Heimsuchung brachte dann auf fast wundersame Weise die Detailbemalung des Wandhintergrundes der ersten Ausmalung der Pfarrkirche aus dem 19. Jahrhundert wieder zu Tage. Als besonderes erwähnenswertes Detail erschien ebenfalls wieder die Silhouette des damaligen Seitenaltares als Wandausschnitt, der bis heute so noch sichtbar ist.
Nach Finalisierung der Renovierung und näherer Betrachtung kam schnell die Idee auf, dass die wieder sichtbar gewordene umgrenzte Stelle sich ideal für ein Andachtsbild mit vielschichtigem Bezug zur Ortskirche und zur Pfarrei eignen könnte.
Inhaltlich war ein solcher unmittelbarer Bezug schnell gefunden: Es wurde darüber nachgedacht, eine Verbindung herzustellen zwischen der seit 2021 existierenden Pfarrei Sankt Wolfram, der in Wadgassen vorhandenen Reliquie des heiligen Norbert von Xanten und dem ehemaligen Kloster Wadgassen, dessen Gründungsabt Wolfram von Wadgassen in der Trierer Kirche als Heiliger verehrt wird. Hierzu gab es als Vorgabe, dass man vorsah, die Darstellung in monochromen Farben zu gestalten, um die bereits vorhandene Buntheit im Kircheninneren nicht über Gebühr auszureizen.
 

"Mit Bibel und Spaten" - Norbert von Xanten Paulinus-Artikel von Stanislaus Klemm (04.06.2023)
 

Messdiener St. Wolfram Wadgassen
Unsere Messdiener bei Instagram:
Messdiener Differten: @messdiener.differten
Messdiener Hostenbach: @minishostenbach
Messdiener Schaffhausen: @messdiener_schaffhausen
Messdiener Wadgassen: @messdiener_wadgassen
 

Gottesdienst-Live-Streaming-Online auch als Abrufvideo im Internet
(Kirche Hostenbach und Kirche Wadgassen)

Die Übertragung findet 14täglich in der Vorabendmesse in Hostenbach und 14täglich im Hochamt in Wadgassen statt.
Sie können den Gottesdienst live oder als Abrufvideo miterleben auf Facebook: https://www.facebook.com/pfgwadgassen,
auch wenn Sie nicht bei Facebook angemeldet sind. Schließen Sie hierfür einfach das Verbindungsfenster (Verbinde dich mit der Pfarrei....).
Über unsere App "https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/ "können Sie die aufgezeichneten Gottesdienste ansehen, gehen Sie hierfür auf den Button "you tube video".
Hinweis: Auf unserer Seite "Gottesdienstordnung" können Sie beides direkt anklicken.
 

Die Pfarrei Sankt Wolfram Wadgassen,
spirituelle und geistige Heimat mit Zukunft für die Menschen im Wadgasser Raum

 

Spenden auf das Konto der Kirchengemeinde St. Wolfram

Sie können uns gerne mit einer Spende unterstützen. Bitte geben Sie hierzu unbedingt den Verwendungszweck an (z. B. Seelsorge, Unterhalt Kirche „X“, Renovierung Kirche „Y“).
Bitte spenden Sie auf folgendes Konto:

Kirchengemeinde St. Wolfram Wadgassen,
KSK Saarlouis IBAN: DE58 5935 0110 0370 0178 99

Herzlichen Dank im Voraus.

 

„Baustellen“- Handlungsbedarf
Hostenbach
Leider haben wir in unseren Orten viele „Baustellen“. Hierzu zählt der Glockenturm der Kirche Herz-Jesu Hostenbach. Er ist zurzeit stillgelegt, da der Glockenstuhl beim Läuten schwankt. Dieser Umstand kann im schlimmsten Fall zu einem Herausbrechen der gesamten Aufhängung führen. Ebenso wurde festgestellt, dass der Sanierungsputz, der vor 40 Jahren im Rahmen der Betonsanierung aufgetragen wurde, abbröckelt. Es steht sehr schlecht um unseren Turm. Eine Sanierung wird geprüft. Sie muss allerdings wirtschaftlich vertretbar sein. Über weitere Schritte halte ich Sie auf dem Laufenden.

Schaffhausen
Die Errichtung des Seniorenpflegeheims in Schaffhausen (Pfarrheim, Kindergarten, Pfarrhaus) verfolgen wir mit dem Investor weiter. In den vergangenen Monaten gab es einige Fragen mit allen Beteiligten zu klären. Auch hier sind wir auf einem guten Weg. Offene Fragen und Abstimmungsmodalitäten wurden bzw. sind in Klärung. Wir hoffen, dass es dann bald mit der Umsetzung des Projektes weiter gehen kann.

Differten
Eine große Baustelle ist ebenfalls die Dachsanierung des Kirchendaches Differten. Hier mussten wir einen herben Rückschlag hinnehmen. Unser Antrag um Bezuschussung durch den Denkmalfond des Bundes wurde zum zweiten Mal in Folge durch den Diözesanverwaltungsrat des Bistums Trier gestoppt. Die Finanzierungssituation ist sehr komplex, da es hierbei um 1,1 Mio. € geht. Der Zuschussantrag, den wir in Berlin stellen wollten, dient der Mitfinanzierung der Eigenmittel. Bisher haben wir für die Dachsanierung ca 170.000 € angespart. Der Denkmalfond des Bundes hat in den letzten drei Jahren das Saarland großzügig in den denkmalpflegerischen Sanierungen unterstützt. So hat eine Kirchengemeinde in unserem Landkreis Saarlouis aus diesem 900.000 € Fördergelder erhalten (laut SZ 29.11.2022). Leider wurden unsere Anträge im Vorfeld nicht weitergeleitet. Ich bin aber zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, eine Lösung zu finden.
 

Bücherei Wadgassen
Öffnungszeiten: montags von 15:00 - 17:30 Uhr. Sie finden die Bücherei im Pfarrhaus. Die Bücherei ist während der Öffnungszeiten unter der Tel. Nr. 409187 zu erreichen. (in den Sommerferien geschlossen)
 

Vermietung folgender Räumlichkeiten:
Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen, Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Festsaal Vereinshaus Differten

Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen, Abteistr. 20, Wadgassen (ca. 100 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 155 Euro
Mietpreis für 1tägige Private Feier 280 Euro
Mietpreis für 2tägige Private Feier 405 Euro
Küchennutzung nicht möglich
Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Kohlenbauerweg 1, Differten (ca 40 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 90 Euro
Mietpreis für Private Feier 180 Euro
Reservierungsanfragen über Pfarrbüro St. Wolfram Wadgassen Tel. 06834/943056 oder per Mail: pfarramt@st-wolfram-wadgassen.de

Festsaal Vereinshaus Differten (ca. 100 Personen für geschlossene Gesellschaften) und Bistro Vereinshaus (Veranstaltungen bis zu 50-60 Personen), nähere Auskünfte erteilt Frau Brandstetter (Tel. 015204152830), Mailadresse: us-bistro@web.de

 

3. Spendenaufruf der Ukraine-Saarland-Berlin e.V.
Geldspenden dienen zur unkomplizierten Unterstützung vor Ort in der Ukraine, damit die Menschen damit versorgt werden können, was sie momentan am nötigsten brauchen! Geldspenden können getätigt werden auf das nachfolgend angegebene Konto

Ukraine-Saarland-Berlin e. V.
Bei der KSK Saarlouis
IBAN DE90 5935 0110 0370 0829 92

 

Differten
Rosenkranz in der Marienkapelle sonntags um 15:00 Uhr
Kath. Bücherei 14-täglich dienstags von 16:00 - 18:30 Uhr in der Bücherei im Kath. Vereinshaus (2. Etage)


Pfarrgemeinde St. Wolfram Wadgassen - Pfarrbezirk Werbeln - Ukraine-Hilfe
Auch in Werbeln kann die Ukraine-Hilfe unterstützt werden. Geldspenden können in der Spendenbox im „Werbelner Dorflädchen“ abgeben werden.
Sachspenden vor und nach den üblichen Messezeiten in der Pfarrkirche St. Antonius Werbeln.
Vielen Dank im Voraus.

QR-Code oder klicken:

Internetadresse unserer APP:
https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/Neues


Bürozeiten:
Bitte halten Sie Abstand und tragen Sie Mundschutz.
Montag:        10-12 Uhr
Dienstag:      geschlossen
Mittwoch:     10-12 Uhr
Donnerstag: 14:30-17:30 Uhr
Freitag:         10-12 Uhr
 

Gottesdienstbesuch - Sicherheitshinweis
Bitte nehmen Sie Abstand von einem Gottesdienstbesuch, wenn Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome haben.
Es gibt derzeit keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen) von der Mitfeier der Gottesdienste. Personen, die einer Risikogruppe angehören, wird dennoch dringend geraten, die Entscheidung zu einer Teilnahme sorgfältig abzuwägen.

Hauskommunion
Die Hauskommunion wird von den Kommunionspendern persönlich vereinbart.
Sie wird in den ersten 14 Tagen des Monats erfolgen.

Besuch zur Hauskommunion
Wenn Sie wegen Krankheit oder altersbedingter Beschwerden einige Zeit oder überhaupt nicht mehr in der Lage sind an einer heiligen Messe teilzunehmen, haben Sie die Möglichkeit das Sakrament der Eucharistie dennoch zu empfangen. Unsere Priester, unser Diakon und unsere Gemeindereferentin oder ein vom Bischof beauftragter Kommunionhelfer bringen Ihnen die Kommunion.
Ein Kranker, der zu Hause die heilige Kommunion empfängt, soll spüren, dass er zur Glaubensgemeinschaft dazugehört. Es wäre schön, wenn der Tisch mit einem weißen Tuch und mit Kerzen, Kreuz und Blumen geschmückt würde. Teilnehmende Angehörige und Mitbewohner sind herzlich zur Mitfeier eingeladen.
Einmal im Monat bieten wir die Hauskommunion an, bitte melden Sie sich vorab in unserem Zentralbüro an. Wir nehmen Sie in unsere Liste auf. Sie werden telefonisch über den Besuchstermin informiert.

Beichte - Beichtgespräche
In der Pfarrkirche St. Ludwig in Saarlouis besteht jeden Samstag um 10 Uhr die Gelegenheit zur Beichte. Priester unterschiedlicher Pfarreiengemeinschaften übernehmen den Dienst im Beichtzentrum St. Ludwig.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit mit Pastor Leick oder Pastor Kardas einen Beichttermin in einer unserer Kirchen zu vereinbaren.

Zum persönlichen Gebet steht allen Gläubigen die Filialkirche St. Franziskus Friedrichweiler tagsüber zur Verfügung,  ansonsten stehen die Kapellen in Werbeln und Differten zum Gebet offen.
Gebetsvorschläge zum persönlichen Gebet zu Hause finden Sie in den geöffneten Kirchen. Gleichzeitig verweisen wir auf die Gottesdienste in den Medien (Radio, Fernsehen, u. a. Domradio).
 

Zurück