Pinnwand - Aktuelle Informationen aus
unserer Pfarrgemeinde
Hinweis:
Veröffentlichungen auf dieser
Internetseite können dem
Webmaster
jederzeit zugestellt werden, der sie dann umgehend übernimmt.
Redaktionsschluss für den
nächsten Pfarrbrief (Nr. 05/2024 -01.06.2024 -14.07.2024):
Dienstag, 14. Mai 2024
Katholischer Kirchenchor „Cäcilia“
Wadgassen
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder
des Kirchenchores „Cäcilia“ Wadgassen sind eingeladen zur
Mitgliederversammlung am Montag, dem 13.05.2024, um 19:00 Uhr im
Pfarrheim Wadgassen.
Die Chorprobe für die aktiven Mitglieder findet an diesem Tag von
18:00 bis 19:00 Uhr statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Bericht der 1. Vorsitzenden mit Aussprache
3. Bericht der Schatzmeisterin mit Aussprache
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Wahl einer Versammlungsleitung
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahl des Vorstandes
8. Ausblick des Chorleiters
9.Verschiedenes
Der Vorstand
Kirchensteuer auf Abfindung?
Im Bistum Trier kann man einen Antrag auf Erlass
oder Kappung stellen
Trier/Saarbrücken/Koblenz –
Wenn betriebsbedingte Kündigungen anstehen, ist es gang und gäbe, dass
Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln. Auf diesen Betrag
fällt Kirchensteuer an. Das heißt konkret: Wer eine Abfindung erhält und zu
diesem Zeitpunkt Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, muss darauf die
üblichen 9% Kirchensteuer zahlen. Das liegt daran, dass eine Abfindung im
Steuerrecht als außergewöhnliche Einkunft gilt.
Antrag auf Erlass oder Kappung
sowie mögliche Folgen
Es gibt allerdings die
Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Kirchensteuer zu
stellen. Zwar gibt es darauf keinen Rechtsanspruch, im Bistum Trier können
Antragsteller*innen aber bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer auf ihre
Abfindung erlassen bekommen. Dafür muss man lediglich einen formlosen
schriftlichen Antrag an das Bistum Trier stellen und den
Einkommensteuerbescheid vorlegen. Stimmt alles im Steuerbescheid, wird der
Erlass gewährt. Die zweite Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern, nennt
sich Kappung. Das Bistum Trier kann auf Antrag des
Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn die
Kirchensteuer 4% des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt.
Allerdings sollte man dabei Folgendes beachten: Die Kirchensteuer ist in der
Veranlagung zur Einkommensteuer eine abziehbare Sonderausgabe. Im Falle der
Zahlung wird Kirchensteuer mindernd berücksichtigt. Wird Kirchensteuer im
Erstattungsjahr jedoch erlassen, kann es im darauffolgenden
Veranlagungszeitraum zu einem sogenannten Erstattungsüberhang
kommen. Der entsteht, wenn mehr Kirchensteuer erstattet als gezahlt wurde.
Dieser Erstattungsüberhang ist als „negative” Sonderausgabe zu werten. Das
kann zu einem reduzierten Sonderausgabenabzug führen – und damit zu einer
höheren Steuerlast. Bevor man also einen Antrag auf Kappung oder Erlass
stellt, sollte man das zu erwartende Einkommen und die geplanten
Sonderausgaben im Blick haben, damit keine Überraschungen entstehen. Im
Zweifel sollte man sich hier steuerlich beraten lassen. Denn einen
pauschalen Rat gibt es leider nicht. Das liegt daran, dass jeder Steuerfall
einzelfallbezogen und individuell zu beurteilen ist.
Wie funktioniert die
Antragstellung?
Unter Vorlage einer Kopie
des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids kann man einen schriftlichen,
formlosen Antrag an das Bistum Trier stellen: Bischöfliches Generalvikariat
Trier, Abteilung 2.2 Finanzen, Sachgebiet Kirchensteuer, Mustorstr. 2, 54290
Trier. Weitere Informationen gibt es auf:
https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/verwaltung/finanzen-haushaltssicherung/kirchensteuer/index.html.
Information zum Billigkeitserlass der
Kirchensteuer
Zur Deckung des Finanzbedarfs der Kirchengemeinden, der Diözese, des
Verbandes der Diözesen Deutschlands, der kirchlichen oder katholischen Werke
und Einrichtungen sowie sonstiger kirchlicher Zwecke wird eine
Diözesankirchensteuer erhoben.
1. Die Diözesankirchensteuer wird vom Einkommen in Höhe von 9 % der
Einkommensteuer (Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer) erhoben.
2. In den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer
gem. §§ 37a, 37b, 40, 40a und 40b EStG wird der Hebesatz auf 7 % der
Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der zum Steuerabzug
Verpflichtete von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 des
gleichlautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom
08.08.2016 (BStBl. 2016 I S. 773) Gebrauch macht.
3. Kirchensteuer vom Vermögen mit einem festen Hundertsatz der
Vermögenssteuer wird nicht erhoben.
4. Das besondere Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte oder
Lebenspartner nicht kirchensteuerpflichtig ist, wird ab dem Steuerjahr 2018
nicht erhoben.
5. Von der Erhebung einer Ortskirchensteuer wird kein Gebrauch gemacht.
Das Bistum hat hinsichtlich der Diözesankirchensteuer das Recht, aus
Billigkeitsgründen über die Entscheidung der Finanzämter hinausgehende
Billigkeitsentscheidungen zu treffen.
a) Kappung: Kappung bedeutet, dass sich die Berechnungsgrundlage für die
Kirchensteuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen und nicht wie bei
der „Normalbesteuerung“ mit 9 % auf die Lohn- und Einkommensteuer bezieht.
Das Bistum Trier kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte
Kirchensteuer ermäßigen, wenn sie 4 % des gesamten zu versteuernden
Einkommens übersteigt. Die Kapitaleinkünfte nach § 32d EStG bleiben außer
Ansatz. Die Kappung erfolgt ab dem Steuerjahr 2016.
b) Teilerlass: Die auf außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG
entfallende Kirchensteuer kann das Bistum Trier auf Antrag des
Kirchenmitglieds um 50 % ermäßigen. Der Erlass wird nach Vorlage des
bestandskräftigen Steuerbescheides gewährt. Als außerordentliche Einkünfte
gelten:
Abfindungen gem. § 34 (2) Nr.2, § 24 Nr.1 EStG, die als Ersatz für
entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder
Nichtausführung einer Tätigkeit sowie die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung
oder einer Anwartschaft auf eine solche gezahlt werden. Veräußerungsgewinne
gem. § 34 (2) Nr.1 EStG im Sinne der §§ 14, 16 und 18 (3) mit Ausnahme des
steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr. 40b in
Verbindung mit § 3c (2) teilweise steuerbefreit sind. Bei der Veräußerung
von Anteilen an Kapitalgesellschaften muss der Anteil an einer
Kapitalgesellschaft mindestens 1 % betragen, um die Veräußerungsgewinne
gemäß § 17 EStG beim Teilerlass den außerordentlichen Einkünften gemäß § 34
EStG gleichzustellen.
Formelle Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass sind: Vorlage einer
Kopie des rechtsgültigen Steuerbescheides für das betreffende Jahr, in dem
die außerordentlichen Einkünfte ausgewiesen sind. Bestätigung des
Antragsstellers, dass kein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt
wurde. Ergänzende Unterlagen werden ggf. im Einzelfall beim Antragsteller
angefordert.
Der Antrag ist nach Bekanntgabe des Steuerbescheides spätestens vor Ablauf
der Festsetzungsfrist (§ 169 AO - 4 Jahre) zu stellen an:
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich Finanzen und Controlling
Abteilung Finanzwesen
Mustorstraße 2,
54290 Trier
Anfragen können telefonisch unter
0651-7105-521 an Frau Kaiser und 0651-7105-317 an Frau Jakobs oder per
E-Mail an:
kirchensteuer@bgv-trier.de gestellt werden.
September 2023 – Bereich Finanzen und Controlling – Abteilung Finanzwesen
Angesichts eines schwindenden
religiösen Wissens in unserer Gesellschaft will die angekündigte Vortragsreihe
„Spurensuche Tod und Auferstehung Jesu“ das Wissen um die Geschehnisse zu
Ostern und die daraus erwachsene Hoffnung auf ein ewiges Leben, die zugleich
die entscheidenden Inhalte des christlichen Glaubens sind, erneuern und
verlebendigen.
In den Power-Point-Vorträgen jeweils am Dienstag, dem 16. April und dem 07.
Mai 2024, zu den Themen „Spurensuche Auferstehung – Erscheinungen Jesu“
und „Spurensuche Auferstehung – Das leere Grab“ soll bedeutsamen Spuren
nachgegangen werden, die es angesichts einer naturwissenschaftlich geprägten
Welt auch heute plausibel erscheinen lassen, an die Auferstehung Jesu zu
glauben.
Der abschließende Power-Point-Vortrag am Dienstag, den 14. Mai 2024 zum Thema
„Was kommt nach dem Tod – Jenseitsvorstellungen gestern und heute“
rundet die Vortragsreihe mit der Hoffnung auf ewiges Leben ab und geht vor dem
Hintergrund der entscheidenden Alternative, „Entweder Auferstehung zum ewigen
Leben oder das Nichts“, der Frage nach, wie man heute verantwortungsvoll über
den christlichen Jenseitsglauben reden und an das ewige Leben glauben kann.
Dabei will der Vortrag keine definitive Antwort darauf geben, was nach dem Tod
kommt, sondern sich mit möglichen Glaubensantworten und Glaubensvorstellungen
auseinandersetzen.
Unterwegs zu heilenden Orten
Trier – Auf den Spuren des hl. Patrick unterwegs sein und den
heilenden Ort der Marienbegegnung erleben: 2024 führen die Wallfahrten des
Bistums Trier nach Irland und ins französische Lourdes.
Die Flugreise auf die grüne Insel ist vom 5. bis 12. Juni. Begleitet
wird die Wallfahrt von Weihbischof Jörg Michael Peters und Pfarrer Joachim
Waldorf. Die Busreise nach Lourdes ist vom 13. bis 19. Oktober 2024 und
die Flugreise ab Luxemburg vom 15. bis 17. Oktober. Weihbischof Franz
Josef Gebert und Pfarrer Joachim Waldorf begleiten die Wallfahrt.
Für die Pilgerfahrt in die Heimat des hl. Patrick hat sich das Bistum
besondere Stationen überlegt. Vom ersten Ankommen in Dublin geht es in die
Grafschaften Meath, Louth und Mayo, wo unter anderem eine prähistorische
Begräbnisstätte und die Klosteranlage Monasterboice und die Mellifont Abbey
besichtigt werden. Weiter geht es zur Ballintubber Abbey, in die Region
Connemara, zu den Cliffs of Moher und in die Grafschaften Kerry und Kilkenny.
Der Rückflug startet in Dublin. Es sind noch wenige Plätze frei.
Die Wallfahrt nach Lourdes ist ein Angebot für gesunde und kranke Menschen.
1858 ist Maria, die Mutter Jesu, einem jungen Mädchen in einer Grotte
erschienen. Das Quellwasser, das in der Grotte entspringt, gilt als heilend.
Neben Gottesdiensten und Prozessionen gibt es daher Andachten, in denen die
Krankensalbung gespendet wird. Gehbehinderte Menschen können Rollatoren und
Rollstühle vor Ort leihen, kranke Pilger im Hospital untergebracht und
ärztlich betreut werden. Eine frühe Anmeldung wird empfohlen. An dieser
Wallfahrt können auch Pflegebedürftige ohne eigene Begleitung teilnehmen.
Auf der Homepage des Bistums finden sich die jeweiligen Ausschreibungen.
www.wallfahrten.bistum-trier.de.
Bei Interesse oder Rückfragen kann man sich
wenden an das Bischöfliche Generalvikariat, Pilgerfahrten Bistum Trier, Tel.:
0651/7105-592, E-Mail:
pilgerfahrten@bistum-trier.de.
Rückblick: Kreuzwegandachten in
der Fastenzeit
In der hinter uns liegenden
Fastenzeit fanden in der Kirche Maria Heimsuchung Wadgassen vier ganz
unterschiedliche Formen des Kreuzwegs Jesu statt.
Zum Auftakt wurde der Misereor-Kreuzweg begangen, der dazu einlädt, sich mit
der Sehnsucht nach Gerechtigkeit auf dieser Welt zu beschäftigen.
Gerechtigkeit ist immer mehr als die Einhaltung von Recht und Gesetz. Sie
zeigt sich darin, wie wir miteinander und mit der Mitwelt umgehen, wie wir die
Beziehung zu Gottes Schöpfung und untereinander gestalten.
Zwei Wochen später war der Kreuzweg mit Mundart-Elementen von Patrik Feltes
gestaltet. Im Angesicht des Turiner Grabtuchs Jesu und den wichtigsten
Elementen seiner Kreuzigung (Nägel, Schwamm, Würfel, Dornenkrone) wurden an
jeder Station die Geschichten von der Leidensgeschichte eines Menschen
erzählt, dessen Leben und Sterben die Menschen seit etwa 2000 Jahren bewegt.
Einen besonderen Kreuzweg organisierte unsere ehemalige Gemeindereferentin und
jetzige Gefängnisseelsorgerin Carmen Folz in
Koopertion mit der JVA Saarbrücken. In Erfahrungsberichten eines Insassen,
eines Verwandten, des Gefängnisdirektors, eines Richters oder dem
Gefängnisseelsorger ließen sich die persönlichen Kreuzwege eines jedes
Menschen herausarbeiten. Mitgestaltet wurde dieser Kreuzweg von einigen
Gefangenen, von Organist Wolfgang Münchow und der Schola der JVA Saarbrücken
sowie der Schola aus Riegelsberg-Köllertal. Unsere Messdienergemeinschaft und
die Pfadfinder verteilten während des Kreuzwegs das Friedenslicht an alle
Mitfeiernden.
In der Karwoche fand abschließend noch der Jugendkreuzweg statt. Er stand in
diesem Jahr unter dem Motto „Dein POV“ (Point of View). Die Kinder und
Jugendlichen sowie die Messdienergemeinschaft aus unserer Pfarrei gestalteten
diesen Jugendkreuzweg, der mit seinen Texten besonders leicht verständlich
war. Alle Teilnehmer konnten am Kreuz Jesu eine Fürbitte hinterlassen, die
symbolisch bei der Osternacht in Hostenbach ins Osterfeuer geworfen wurde. Das
Feuer soll das Alte verbrennen, damit neues Leben auferstehen kann.
Rückblick: Chrisammesse - Zu
Besuch in Trier
Am Mittwoch in der Karwoche hat
Bischof Dr. Stephan Ackermann mit den Weihbischöfen Robert Brahm, Jörg-Michael
Peters und em. Franz Josef Gebert sowie diverser Priester, Diakone,
Ordensleute und über 150 Messdienerinnen und Messdienern aus dem ganzen Bistum
die Chrisammesse im Hohen Dom zu Trier gefeiert. Im Gottesdienst wurden das
Chrisam, Katechumen- und Krankenöl geweiht und an die Vertreter der pastoralen
Räume sowie Dekanate verteilt.
Mit dabei: Sieben Messdienerinnen und Messdiener aus unserer Pfarrei St.
Wolfram Wadgassen: Lisa, Marie, Flavio, Laurin und Simeon erwischten die
besten Plätze direkt im Altarraum hinter den Diakonen. Sophia und Alexander
durften bei der Gaben- und Ölprozession aktiv mithelfen. Ein tolles Erlebnis
für alle, ihren Dienst im mit Gläubigen voll besetzten Dom zu erledigen. Ein
herzlicher Dank an unsere Gemeindereferentin Maike Merker für die Organisation
dieser Aktion.
Rückblick: Rappelaktion an den
Kartagen
Über 100 Rappelkinder waren am
Karfreitag und Karsamstag in allen Orten unserer Pfarrei unterwegs und sorgten
zu den Angelus-Zeiten für ordentlich Krach, um die schweigenden Kirchenglocken
zu ersetzen. Am Karsamstag sind sie dann in Kleingruppen aufgebrochen, haben
den Häusern den Segen gebracht und Spenden zugunsten der Messdienerkasse
gesammelt.
Wir bedanken uns bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der
Rappelaktion: Bei unseren Messdienerinnen und Messdienern, bei unseren
Erstkommunionkindern, bei den Eltern und Betreuern, bei den vielen
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie unseren Gruppenleitern, die sich
gemeinsam mit Pastor Peter Leick und Gemeindereferentin Maike Merker um die
Organisation und Durchführung der Aktion gekümmert haben.
Der größte Dank gilt aber allen, die uns mit einer kleinen Spende unterstützt
haben und weiterhin unterstützen. In den einzelnen Orten wurden folgende
Ergebnisse bei der Haussammlung erzielt:
Differten: 2.545 €
Friedrichweiler: 1.610 €
Hostenbach: 1.750 €
Schaffhausen: 4.300 €
Wadgassen: 2.125 €
Werbeln: 383 €
Trotz der recht großen Zahl an Rappelkindern konnten dennoch einige Gebiete in
unserer Gemeinde leider nicht abgedeckt werden. Daher bitten wir Sie um
Verständnis, wenn unsere Kinder einige Häuser und Straßen nicht erreicht
haben. Gerne können Sie aber Ihre Spende zur Unterstützung der Jugend- und
Messdienerarbeit unserer Pfarrei St. Wolfram in der Kirche oder im Pfarrbüro
abgeben.
Alternativ können Sie Ihre Unterstützung auch überweisen:
Bank: Kreissparkasse Saarlouis
IBAN: DE59 5935 0110 0370 0478 54
Verwendungszweck: „Rappelaktion“
Rückblick: Osternacht 2024 -
Christus ist auferstanden!
Die Osternacht! Das Highlight für
einen Messdiener im ganzen Kirchenjahr! In den festlichen Gottesdiensten am
Abend des Karsamstags in Hostenbach (mitgestaltet von den Happy Church
Singers) und Differten, sowie am Sonntagmorgen in Wadgassen (mitgestaltet von
der Choral-Schola) ist Jesus Christus vom Tode auferstanden und zum Leben
hinübergegangen. Er ist für uns
Wärme, Licht und Leben. Zeichen dafür ist die Osterkerze, die von Pastor Leick,
Pastor Kardas und Pastor Werle am Osterfeuer vor der Kirche bezeichnet und
entzündet wurde. Denn Christus ist glorreich auferstanden vom Tod, sein Licht
vertreibe das Dunkel der Herzen.
Viele Messdienerinnen und Messdiener aus unserer gesamten Pfarrei St. Wolfram
waren innerhalb des österlichen „Triduum“ ortsübergreifend im Einsatz,
teilweise sogar mehrfach am gleichen Tag in unterschiedlichen Kirchen. Die
besonderen Liturgiefeiern von Gründonnerstag bis Ostersonntag sind halt
einfach etwas ganz besonderes und die schönsten Feiern im Kirchenjahr.
Termine für die Erstkommunionen
2025:
26.04.2025 Erstkommunionfeier für die
Kinder aus Hostenbach um 10 Uhr in Hostenbach
27.04.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler
und Werbeln um 10 Uhr in Differten
28.04.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler,
Werbeln und Hostenbach in Hostenbach
04.05.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen um
10 Uhr in Schaffhausen
05.05.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen in
Wadgassen
Tauftermine in unserer
Pfarrei
Taufen sind vor den Vorabendmessen bzw. nach den
Hochämtern möglich. Der Termin für die Taufe wird erst verbindlich mit
der persönlichen Anmeldung im Pfarrbüro.
Sollte ein Organist gewünscht sein, dies bitte im Taufgespräch
angeben.
Pro Tauftermin können zwei bis drei Kinder getauft werden.
„Allzeit zur guten Tat
bereit…“ - Neues Andachtsbild zur Pfarrei Sankt Wolfram entsteht an
der rechten Stirnwand der Kirche Mariae Heimsuchung.
Betrachtet man die historische Aufnahme die das Innere
der damaligen Pfarrkirche Mariae Heimsuchung von 1910 zeigt, lassen
sich jeweils an der linken und rechten Stirnseite des Kirchenschiffs
zwei Seitenaltäre erkennen.
Nach den mehrfachen Renovierungen und Umbaumaßnahmen des 20.
Jahrhunderts waren diese verschwunden. Die erst kürzlich erfolgte
Grundsanierung und der Neuanstrich von Mariae Heimsuchung brachte dann
auf fast wundersame Weise die Detailbemalung des Wandhintergrundes der
ersten Ausmalung der Pfarrkirche aus dem 19. Jahrhundert wieder zu
Tage. Als besonderes erwähnenswertes Detail erschien ebenfalls wieder
die Silhouette des damaligen Seitenaltares als Wandausschnitt, der bis
heute so noch sichtbar ist.
Nach Finalisierung der Renovierung und näherer Betrachtung kam schnell
die Idee auf, dass die wieder sichtbar gewordene umgrenzte Stelle sich
ideal für ein Andachtsbild mit vielschichtigem Bezug zur Ortskirche
und zur Pfarrei eignen könnte.
Inhaltlich war ein solcher unmittelbarer Bezug schnell gefunden: Es
wurde darüber nachgedacht, eine Verbindung herzustellen zwischen der
seit 2021 existierenden Pfarrei Sankt Wolfram, der in Wadgassen
vorhandenen Reliquie des heiligen Norbert von Xanten und dem
ehemaligen Kloster Wadgassen, dessen Gründungsabt Wolfram von
Wadgassen in der Trierer Kirche als Heiliger verehrt wird. Hierzu gab
es als Vorgabe, dass man vorsah, die Darstellung in monochromen Farben
zu gestalten, um die bereits vorhandene Buntheit im Kircheninneren
nicht über Gebühr auszureizen.
"Mit Bibel und Spaten" - Norbert von Xanten
Paulinus-Artikel von Stanislaus Klemm
(04.06.2023)
Messdiener St. Wolfram Wadgassen
Unsere Messdiener bei Instagram:
Messdiener Differten: @messdiener.differten
Messdiener Hostenbach: @minishostenbach
Messdiener Schaffhausen: @messdiener_schaffhausen
Messdiener Wadgassen: @messdiener_wadgassen
Gottesdienst-Live-Streaming-Online auch als Abrufvideo im Internet
(Kirche Hostenbach und Kirche Wadgassen)
Die Übertragung findet 14täglich in der Vorabendmesse in Hostenbach und
14täglich im Hochamt in Wadgassen statt.
Sie können den Gottesdienst live oder als Abrufvideo miterleben auf Facebook:
https://www.facebook.com/pfgwadgassen,
auch wenn Sie nicht bei Facebook angemeldet sind. Schließen Sie hierfür
einfach das Verbindungsfenster (Verbinde dich mit der Pfarrei....).
Über unsere App "https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/
"können Sie die aufgezeichneten Gottesdienste ansehen, gehen Sie hierfür
auf den Button "you tube video".
Hinweis: Auf unserer Seite "Gottesdienstordnung" können Sie beides direkt
anklicken.
Die Pfarrei Sankt Wolfram
Wadgassen,
spirituelle und geistige
Heimat mit Zukunft für die Menschen im Wadgasser Raum
Spenden auf das Konto der
Kirchengemeinde St. Wolfram
Sie können uns gerne mit einer Spende unterstützen. Bitte
geben Sie hierzu unbedingt den Verwendungszweck an (z. B. Seelsorge, Unterhalt
Kirche „X“, Renovierung Kirche „Y“).
Bitte spenden Sie auf folgendes Konto:
Kirchengemeinde St. Wolfram Wadgassen,
KSK Saarlouis IBAN: DE58 5935 0110 0370 0178 99
Herzlichen Dank im Voraus.
„Baustellen“- Handlungsbedarf
Hostenbach
Leider haben wir in unseren Orten viele „Baustellen“. Hierzu zählt der
Glockenturm der Kirche Herz-Jesu Hostenbach. Er ist zurzeit stillgelegt, da
der Glockenstuhl beim Läuten schwankt. Dieser Umstand kann im schlimmsten Fall
zu einem Herausbrechen der gesamten Aufhängung führen. Ebenso wurde
festgestellt, dass der Sanierungsputz, der vor 40 Jahren im Rahmen der
Betonsanierung aufgetragen wurde, abbröckelt. Es steht sehr schlecht um
unseren Turm. Eine Sanierung wird geprüft. Sie muss allerdings wirtschaftlich
vertretbar sein. Über weitere Schritte halte ich Sie auf dem Laufenden.
Schaffhausen
Die Errichtung des Seniorenpflegeheims in Schaffhausen (Pfarrheim,
Kindergarten, Pfarrhaus) verfolgen wir mit dem Investor weiter. In den
vergangenen Monaten gab es einige Fragen mit allen Beteiligten zu klären. Auch
hier sind wir auf einem guten Weg. Offene Fragen und Abstimmungsmodalitäten
wurden bzw. sind in Klärung. Wir hoffen, dass es dann bald mit der Umsetzung
des Projektes weiter gehen kann.
Differten
Eine große Baustelle ist ebenfalls die Dachsanierung des Kirchendaches
Differten. Hier mussten wir einen herben Rückschlag hinnehmen. Unser Antrag um
Bezuschussung durch den Denkmalfond des Bundes wurde zum zweiten Mal in Folge
durch den Diözesanverwaltungsrat des Bistums Trier gestoppt. Die
Finanzierungssituation ist sehr komplex, da es hierbei um 1,1 Mio. € geht. Der
Zuschussantrag, den wir in Berlin stellen wollten, dient der Mitfinanzierung
der Eigenmittel. Bisher haben wir für die Dachsanierung ca 170.000 €
angespart. Der Denkmalfond des Bundes hat in den letzten drei Jahren das
Saarland großzügig in den denkmalpflegerischen Sanierungen unterstützt. So hat
eine Kirchengemeinde in unserem Landkreis Saarlouis aus diesem 900.000 €
Fördergelder erhalten (laut SZ 29.11.2022). Leider wurden unsere Anträge im
Vorfeld nicht weitergeleitet. Ich bin aber zuversichtlich, dass es uns
gelingen wird, eine Lösung zu finden.
Bücherei Wadgassen
Öffnungszeiten: montags von 15:00 - 17:30 Uhr.
Sie finden die Bücherei im Pfarrhaus. Die Bücherei ist während der
Öffnungszeiten unter der Tel. Nr. 409187 zu erreichen.
(in den Sommerferien geschlossen)
Vermietung folgender
Räumlichkeiten:
Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen, Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Festsaal
Vereinshaus Differten
Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen,
Abteistr. 20, Wadgassen (ca. 100 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 155 Euro
Mietpreis für 1tägige Private Feier 280 Euro
Mietpreis für 2tägige Private Feier 405 Euro
Küchennutzung nicht möglich
Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Kohlenbauerweg 1,
Differten (ca 40 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 90 Euro
Mietpreis für Private Feier 180 Euro
Reservierungsanfragen über Pfarrbüro St. Wolfram Wadgassen Tel. 06834/943056
oder per Mail:
pfarramt@st-wolfram-wadgassen.de
Festsaal Vereinshaus Differten (ca. 100 Personen für
geschlossene Gesellschaften) und Bistro Vereinshaus (Veranstaltungen bis zu
50-60 Personen), nähere Auskünfte erteilt Frau Brandstetter (Tel.
015204152830), Mailadresse: us-bistro@web.de
3. Spendenaufruf der
Ukraine-Saarland-Berlin e.V.
Geldspenden dienen zur unkomplizierten Unterstützung vor Ort in der Ukraine,
damit die Menschen damit versorgt werden können, was sie momentan am nötigsten
brauchen! Geldspenden können getätigt werden auf das nachfolgend angegebene
Konto
Ukraine-Saarland-Berlin e. V.
Bei der KSK Saarlouis
IBAN DE90 5935 0110 0370 0829 92
Differten |
|
Rosenkranz in
der Marienkapelle |
sonntags um
15:00 Uhr |
Kath.
Bücherei |
14-täglich dienstags von
16:00 - 18:30 Uhr in der Bücherei im Kath. Vereinshaus (2. Etage)
|
Pfarrgemeinde St. Wolfram Wadgassen - Pfarrbezirk
Werbeln - Ukraine-Hilfe
Auch in Werbeln kann die Ukraine-Hilfe unterstützt werden.
Geldspenden können in der Spendenbox im „Werbelner Dorflädchen“ abgeben
werden.
Sachspenden vor und nach den üblichen Messezeiten in der Pfarrkirche St.
Antonius Werbeln.
Vielen Dank
im Voraus.
QR-Code oder klicken:
Internetadresse unserer APP:
https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/Neues
Bürozeiten:
Bitte halten Sie Abstand und tragen Sie Mundschutz.
Montag: 10-12 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 10-12 Uhr
Donnerstag: 14:30-17:30 Uhr
Freitag: 10-12 Uhr
Gottesdienstbesuch - Sicherheitshinweis
Bitte nehmen Sie Abstand von einem Gottesdienstbesuch, wenn
Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome haben.
Es gibt derzeit keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen)
von der Mitfeier der Gottesdienste. Personen, die einer Risikogruppe
angehören, wird dennoch dringend geraten, die Entscheidung zu einer Teilnahme
sorgfältig abzuwägen.
Hauskommunion
Die Hauskommunion wird von den Kommunionspendern persönlich vereinbart.
Sie wird in den ersten 14 Tagen des Monats erfolgen.
Besuch zur Hauskommunion
Wenn Sie wegen Krankheit oder altersbedingter Beschwerden einige Zeit oder
überhaupt nicht mehr in der Lage sind an einer heiligen Messe teilzunehmen,
haben Sie die Möglichkeit das Sakrament der Eucharistie dennoch zu empfangen.
Unsere Priester, unser Diakon und unsere Gemeindereferentin oder ein vom
Bischof beauftragter Kommunionhelfer bringen Ihnen die Kommunion.
Ein Kranker, der zu Hause die heilige Kommunion empfängt, soll spüren, dass er
zur Glaubensgemeinschaft dazugehört. Es wäre schön, wenn der Tisch mit einem
weißen Tuch und mit Kerzen, Kreuz und Blumen geschmückt würde. Teilnehmende
Angehörige und Mitbewohner sind herzlich zur Mitfeier eingeladen.
Einmal im Monat bieten wir die Hauskommunion an, bitte melden Sie sich vorab
in unserem Zentralbüro an. Wir nehmen Sie in unsere Liste auf. Sie werden
telefonisch über den Besuchstermin informiert.
Beichte - Beichtgespräche
In der Pfarrkirche St. Ludwig in
Saarlouis besteht jeden Samstag um 10 Uhr die Gelegenheit zur Beichte.
Priester unterschiedlicher Pfarreiengemeinschaften übernehmen den Dienst im
Beichtzentrum St. Ludwig.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit mit Pastor Leick oder Pastor Kardas einen
Beichttermin in einer unserer Kirchen zu vereinbaren.
Zum persönlichen Gebet steht allen
Gläubigen die Filialkirche St. Franziskus Friedrichweiler tagsüber zur
Verfügung, ansonsten stehen die Kapellen in Werbeln und Differten zum
Gebet offen.
Gebetsvorschläge zum persönlichen Gebet zu Hause finden Sie in den
geöffneten Kirchen. Gleichzeitig verweisen wir auf die Gottesdienste in den
Medien (Radio, Fernsehen, u. a. Domradio).
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