Pinnwand - Aktuelle Informationen aus
unserer Pfarrgemeinde
Hinweis:
Veröffentlichungen auf dieser
Internetseite können dem
Webmaster
jederzeit zugestellt werden, der sie dann umgehend übernimmt.
Redaktionsschluss für den Pfarrbrief Nr.
4/2025 (03.05.2025 - 01.06.2025): Freitag, 11. April 2025
VORANKÜNDIGUNG BEERDIGUNGSKURS FÜR
EHRENAMTLICHE
Am 22. Mai 2025 starten wir im pastoralen Raum
Saarlouis mit einem Kurs, in dem ehrenamtliche Mitarbeiter*innen zum
Begräbnisleiter ausgebildet werden. An insgesamt 11 Veranstaltungen
(zwischen dem 22. Mai 2025 und dem 18. Januar 2026) bereiten wir Sie auf den
Dienst vor – Angefangen vom Führen eines Trauergespräches bei den
Angehörigen bis hin zur Gestaltung der verschiedenen Bestattungsformen und
einer Traueransprache. Als Ehrenamtliche haben Sie natürlich alle Freiheiten
für sich zu schauen, in welcher Form (Häufigkeit, Ort, etc.) sie eingebunden
werden möchten. Interessierte zwischen 30 und 67 Jahren können sich gerne
schon vorab an … wenden. Geleitet wird der Kurs von GR Maike Merker, GR
Stefanie Kallenborn und GR Tanja Theobald (alle im pastoralen Raum Saarlouis
tätig); an einigen Termine sind auch externe Referent*innen eingebunden. Wir
würden uns freuen, wenn auch aus unserer Gemeinde der ein oder die andere
sich auf diesen wichtigen Dienst vorbereiten möchte.
Nähere Informationen und Anmeldung
hier.
Neues aus dem Pastoralen Raum Saarlouis
Liebe Leserinnen und Leser,
in jedem Pastoralen Raum werden aktuell Seelsorgestellen im Bereich der
„strategischen Engagemententwicklung“ eingerichtet. Damit möchte das Bistum
feste Ansprechpartner und Anlaufstellen für ehrenamtlich Engagierte bieten
und ihnen die Ressourcen und Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen, die
sie für ihre Tätigkeit benötigen.
Mein Name ist Maximilian Schmitt, ich bin Gemeindereferent und seit dem
01.11.2024 verantworte ich dieses neue, zusätzliche Arbeitsfeld im
Pastoralen Raum Saarlouis und freue mich auf Begegnung und Zusammenarbeit.
Gemeinsam für Sie und mit Ihnen, den Ehrenamtlichen, sowie den Kolleginnen
und Kollegen im Pastoralen Dienst sorge ich nun dafür, dass
• Menschen bei der Suche nach einem für sie passenden Engagement unterstützt
werden
• Standards für Begleitung und Fortbildungsoptionen Ehrenamtlicher gegeben
sind
• Eine gute Ehrenamtskultur vom Willkommen bis zur Verabschiedung etabliert
wird
• neue Tätigkeitsfelder, Initiativen und Projekte mit Interessierten
entwickelt werden können
Mit hoher Motivation bringen viele Menschen ihre Kompetenz und ihre Zeit
ein, um das gemeinschaftliche Leben in Kirche und Gesellschaft
mitzugestalten. Als Kirche sind wir dankbar für diese wertvolle
ehrenamtliche Tätigkeit und verstehen diese als Chance für jeden Menschen,
eigene Begabungen zu entdecken, zu entwickeln und einzubringen zum Wohl
anderer.
Wenden Sie sich gerne an mich, wenn ihr Engagementinteresse geweckt wurde,
oder Sie Unterstützung in diesem Bereich wünschen.
Maximilian Schmitt
Gemeindereferent
Kreuzwege – Nachdenkwege 2025
Angebote der Pfarrei St. Wolfram in der österlichen
Bußzeit
Frühschichten: gute Fastentradition in St. Wolfram
Alternierend zu den ‚Frühschichten‘, die während der österlichen Bußzeit als
morgendliche Fastenandachten mit anschließendem Frühstück stattfinden
(11. 3., 25. 3. Und 8. 4. im Pfarrheim Wadgassen jeweils um 7 Uhr, sowie am
11.3. 18.3., 25.3., 1.4. und 8.4. im Franziskusstübchen in Friedrichweiler
jeweils um 6 Uhr), gibt es auch in diesem Jahr wieder Kreuzwegandachten. Sie
werden ebenfalls von Lektoren aus St. Wolfram vorbereitet und gestaltet.
Alle Interessierten sind zu diesen Angeboten der Pfarrgemeinde in der
Fastenzeit sehr herzlich eingeladen und willkommen.
Kreuzwege: Das Leiden Christi reflektieren und verstehen
Auf die bewegten Zeiten des frühen Christentums geht die christliche
Verehrung des Leidensweges Jesu zurück. Die Auffindung des historischen
Kreuzes durch Kaiserin Helena etwa 326 n. Chr. hat zunächst die Tradition
der Verehrung des mutmaßlichen Todesweges Christi in Jerusalem entstehen
lassen. Während der Kreuzzüge gewann die Verehrung dieses Weges zusätzlich
an Bedeutung. Später entstanden symbolische Nachbildungen des
Jerusalem-Kreuzweges in den christlichen Kirchen, die dazu einluden, auf 14
Stationen das Leiden und Sterben von Jesus durch Abbildungen mitzuempfinden.
Die Kreuzwege laden zur meditativen Betrachtung und zum Mitbeten ein: am 18.
März und am 1. April (Schwere Zeiten: Die Werke der Barmherzigkeit); am 15.
April (Misereor: Gemeinsam träumen: Liebe sei Tat) in der Kirche Mariae
Heimsuchung und am 21. März (Im Antlitz die Passion: Das Gesicht Christi) in
der Kirche St. Gangolf Differten jeweils um 18.00 Uhr statt. Zusätzlich
finden Kreuzwegandachten in Werbeln statt. Die Vorbereitenden freuen sich
auf Euer Kommen und Eure aktive Teilnahme.
Kreuzwege in der Kirche Mariae Heimsuchung, Wadgassen
18. März | 1. April | 15. April
Kreuzweg in der Kirche St. Gangolf Differten am 21. März
Kreuzwege in der Kirche St. Antonius von Padua Werbeln
13. März| 20. März|27. März
Erstkommunion 2025
Liebe Gemeinde,
Am Samstag des 3. Adventswochenendes wurden die diesjährigen
Erstkommunionkinder unserer Pfarrei in der Vorabendmesse in Herz Jesu
Hostenbach vorgestellt. Die Erstkommunionvorbereitung und Erstkommunion
steht in diesem Jahr unter dem Motto `Kommt her und esst´.
Angemeldet sind 87 Kinder. 21 Katechetinnen aus dem Kreis der Eltern haben
sich bereiterklärt, die Kinder auf dem Weg zu diesem Glaubensfest zu
begleiten. Dafür schon einmal ein herzliches Dankeschön!
Zusammen mit der Messdienerschaft, die in diesem Jahr wieder in die
Erstkommunionvorbereitung mit einbezogen ist, sowie mit anderen
ehrenamtlichen Gruppen und der ganzen Gemeinde, heißen wir die Kinder und
ihre Familien in unserer Pfarrei St. Wolfram herzlich Willkommen. Wir werden
in großen und kleinen Gruppen arbeiten, um den Kindern auf kindgerechte Art
den Glauben an die Frohe Botschaft Jesu näher zu bringen und sie an die
Feier der Eucharistie heranzuführen. Die Vorbereitung beinhaltet
gleichzeitig, sich untereinander auszutauschen: `Was hat der Glauben mit
unserem Leben hier und heute zu tun´? Und ebenso steht im Vordergrund,
miteinander Gemeinschaft zu erleben.
Wir freuen uns auf diese Zeit!
Pastor Peter Leick, Gemeindereferentin Ursula
Weinen-Caglioti, Diakon Bernhard Petry
„Ungewisse Hoffnung – Wohin geht
die Lebensreise – Endstation Ewigkeit“ mit Diakon Dr. Günther Regentrop
Dipl. Theol. (Diplomtheologe)
Die sechs Power-Point-Vorträge finden jeweils an einem
Dienstag statt:
1. „Tod und Auferstehung“ am Dienstag, den 18. März 2025,
2. „Gericht Gottes“ am Dienstag, den 25. März 2025,
3. „Auferstehung auf Bewährung oder kleine Hölle auf Bewährung – Das
Fegefeuer“ am Dienstag, den 01. April 2025,
4. „Zur Hölle mit der Hölle – oder gibt sie doch? am Dienstag, 13. Mai,
5. „Abschied vom Teufel“ am Dienstag den 20. Mai 2025
6. „Himmel“ am Dienstag, den 27. Mai 2025.
Veranstaltungsort ist das
Gemeindehaus St. Johann, Kerlinger Straße 28 (gegenüber Kindergarten) in
66763 Dillingen.
Veranstaltungsbeginn
jeweils 19.00 Uhr, Eintritt frei, Anmeldung nicht erforderlich.
Wir wissen, dass wir einmal sterben werden und wir wissen um das Sterben
anderer Menschen um uns herum. Den Gedanken an den Tod, insbesondere an den
eigenen, lassen wir als etwas Befremdliches und Bedrohliches im alltäglichen
Leben nur selten an uns heran und leben, als ob unser Leben immer so weiter
geht. Doch mit dem Ärgernis des Todes stellt sich uns mit der Endstation
Ewigkeit unerbittlich die entscheidende Frage: Wohin geht unsere
Lebensreise?
Mit dieser herausfordernden Frage beschäftigt sich die Eschatologie, die
Lehre von den letzten Dingen. Die kommende Vortragsreihe will den speziellen
eschatologischen Fragen nach der Theologie des Todes, der Auferstehung von
Leib und Seele, dem Gericht Gottes, dem Fegefeuer, der Hölle, der fraglichen
Existenz des Teufels und dem Himmel nachgehen. Dabei soll hinter dem von
mittelalterlicher Volksfrömmigkeit geprägten Inferno apokalyptischer Bilder
von Gericht, Fegefeuer und Hölle, das die Menschen in Angst und Schrecken
versetzte und zu Gehorsam zwang, das eigentliche Hoffnungs- und
Befreiungspotential in der frohmachenden Botschaft von der barmherzigen
Liebe, Gerechtigkeit und Treue Gottes zu seinen Geschöpfen in der
befreienden Aufforderung zur freien Umkehr aufgewiesen werden.
Was lange währt, wird besonders
gut!
Der
Kirchenführer,
der
zum Jubiläum der Kirche "Heilige Schutzengel Schaffhausen"
erstellt wurde, ist da.
Ein Buch, spannend wie ein Krimi, informativ und detailreich wie ein
Sachbuch und großartig und eindrucksvoll bebildert.
Diese Ausgabe sollten Sie auf jeden Fall besitzen und auch gerne verschenken
(wäre auch ein wunderbares Weihnachtsgeschenk).
Erhalten können Sie das Buch in unseren Kirchen nach den Gottesdiensten oder
im Pfarrbüro in Hostenbach.
Herzlichen Dank an die
Pfarrgemeinde St. Wolfram Wadgassen und die Lebensmittelspender aus der
Großgemeinde Wadgassen
Sie haben in den vergangenen Tagen durch viele
Lebensmittelspenden unsere regelmäßig alle 14 Tage stattfindende
Lebensmittelausgabe an Bedürftige aus den Gemeinden Bous, Wadgassen, Ensdorf
und Schwalbach in hervorragender Weise unterstützt.
Dafür möchten wir uns auf diesem Wege recht herzlich bedanken.
Da die Zahl der Bedürftigen zwischenzeitlich die 200 überschritten hat und wir
die Lebensmittel aus Spendengeldern finanzieren, sind wir dringend auf weitere
Geldspenden angewiesen.
Das Spendenkonto der Aktion Lebensmittelkorb Bous lautet
DE69 5935 0110 0370 0181 86.
Spendenquittungen können auf Wunsch ausgestellt werden.
Aktion Lebensmittelkorb der Pfarrei St. Peter Bous
Dezember 2024
Neugierig aufs Leben …
Felixianum – Ein Orientierungsjahr für Neugierige
Junge Menschen sitzen im Wohnzimmer der
Felixianums-WG. Frauen und Männer zwischen 18 und 30 Jahren. Azubis,
Studierende, Menschen im Freiwilligendienst und die, die sich mit
Sprachkursen auf ihr Studium vorbereiten. Gemeinsam ist ihnen, dass Sie
neugierig aufs Leben sind. Sie haben Fragen und wollen durch die Fragen
anderer dem Leben ein Stück mehr auf die Spur kommen. Sie ahnen, dass das
Leben etwas zu bieten hat.
Durch das gemeinsame Wohnen, in unterschiedlichsten Angeboten und in
bewusste Auszeiten bietet sich hier ein ungeahnter Raum, um Fragen mit
anderen auf den Grund zu gehen.
Das Felixianum als Orientierungsjahr des Bistums Trier möchte deinem Fragen
Raum und Zeit geben, um deinen je eigenen Weg zu entdecken:
Was ist dir wichtig?
Was ist genau dein Ding?
Was ist deine Berufung?
Wie willst du dein Leben leben und gestalten?
…
Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch seine ganz eigene Berufung hat
und es sich lohnt, dem je eigenen Leben immer wieder auf die Spur zu kommen.
Das Leben hat etwas zu bieten!
Bring es mit deinen Fragen und Perspektiven ein!
Entdecke deine Möglichkeiten und …
… bleib neugierig aufs Leben!
Wenn ein solches Orientierungsjahr für dich passend sein könnte, kannst du
dir das Felixianum gerne anschauen kommen, deine Fragen stellen und dich
informieren.
Kontaktdaten und weitere Informationen findest du unter
www.felixianum.de
Wir – Maik Bierau und Florian Dienhart aus dem Leitungsteam - freuen uns
darauf, dich im Orientierungsjahr des Bistums Trier willkommen zu heißen!
Erstkommunionen für das Jahr 2026
Samstag, 11.04.2026 in Hostenbach
Weißer Sonntag, 12.04.2026 für Schaffhausen und Wadgassen in Wadgassen
Sonntag, 19.04.2026 in Differten.
Taufen in unserer Pfarrei
Bis zu drei Kinder werden in einer Tauffeier getauft. Getauft
wird an allen Wochenenden, an denen ein Gottesdienst stattfindet, jeweils
vor der Vorabendmesse bzw. nach dem Hochamt.
Melden Sie sich gerne telefonisch, um einen Tauftermin zu vereinbaren und
kommen Sie persönlich im Pfarrbüro zur Taufanmeldung vorbei, erst dann wird
der Tauftermin verbindlich.
Benötigt wird von uns die Geburtsbescheinigung des Kindes, sowie der Patenschein
der Paten, die nicht in unserer Pfarrei wohnen (der Patenschein wird vom
Pfarrbüro des Wohnsitzes des Patenausgestellt und kann telefonisch dort
angefordert werden).
Hauskommunion
Die Hauskommunion wird von den Kommunionspendern persönlich
vereinbart. Sie wird in den ersten 14 Tagen des Monats erfolgen.
Besuch zur Hauskommunion
Wenn Sie wegen Krankheit oder altersbedingter Beschwerden einige Zeit oder
überhaupt nicht mehr in der Lage sind an einer heiligen Messe teilzunehmen,
haben Sie die Möglichkeit das Sakrament der Eucharistie dennoch zu
empfangen. Unsere Priester, unser Diakon, eine unserer Gemeindereferentinnen
oder ein/eine vom Bischof beauftragte/r Kommunionhelfer/in bringen Ihnen die
Kommunion.
Ein Kranker, der zu Hause die heilige Kommunion empfängt, soll spüren, dass
er zur Glaubensgemeinschaft dazugehört. Es wäre schön, wenn der Tisch mit
einem weißen Tuch und mit Kerzen, Kreuz und Blumen geschmückt würde.
Teilnehmende Angehörige und Mitbewohner sind herzlich zur Mitfeier
eingeladen.
Einmal im Monat bieten wir die Hauskommunion an, bitte melden Sie sich vorab
in unserem Pfarrbüro an. Wir nehmen Sie in unsere Liste auf. Sie werden
telefonisch über den Besuchstermin informiert.
Am 11. Februar ist Welttag der Kranken
Am 11. Februar 2025 wird der Welttag der Kranken begangen. Papst Johannes
Paul II. hat den Tag 1993 eingeführt. Im Petersdom feiert Papst Franziskus
einen Gottesdienst, in dem er für die kranken Menschen betet und eine
Botschaft an die Welt richtet. Nicht nur die Christen, sondern alle Menschen
müssten darauf bedacht sein, kranke Menschen nicht an den Rand zu drängen,
sondern sie zu besuchen, für sie zu sorgen und sie nicht alleine zu lassen,
mahnte Papst Franziskus anlässlich des Welttages der Kranken im vergangenen
Jahr.
An dem Tag rücken aber auch die Menschen in den Blick, die sich im privaten
oder beruflichen Umfeld für kranke Menschen einsetzen. Der Welttag der
Kranken fällt auf den Gedenktag Unserer Lieben Frau in Lourdes.
Bücherei Wadgassen
Öffnungszeiten: montags von 15:00 - 17:30 Uhr.
Sie finden die Bücherei im Pfarrhaus. Die Bücherei ist während der
Öffnungszeiten unter der Tel. Nr. 409187 zu erreichen.
Herzlich Willkommen sind auch alle interessierten Leser aus Hostenbach,
Schaffhausen, Werbeln, Friedrichweiler und Differten. Die Ausleihe der Bücher
ist kostenlos. Schauen Sie doch mal bei uns vorbei. Über einen kleinen Obulus
würden wir uns freuen.
St. Wolfram Kerze
Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es
eine Neuauflage der beliebten Kerze, mit dem Abbild unseres Pfarrpatrons, dem
Heiligen Wolfram.
Bei Interesse melden Sie sich gerne telefonisch im Pfarrbüro. Wir reservieren
Ihnen eine Kerze, die Sie dann später gegen eine Spende bei uns abholen
können.
Information zum Billigkeitserlass der
Kirchensteuer
Zur Deckung des Finanzbedarfs der Kirchengemeinden, der Diözese, des
Verbandes der Diözesen Deutschlands, der kirchlichen oder katholischen Werke
und Einrichtungen sowie sonstiger kirchlicher Zwecke wird eine
Diözesankirchensteuer erhoben.
1. Die Diözesankirchensteuer wird vom Einkommen in Höhe von 9 % der
Einkommensteuer (Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer) erhoben.
2. In den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer
gem. §§ 37a, 37b, 40, 40a und 40b EStG wird der Hebesatz auf 7 % der
Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der zum Steuerabzug
Verpflichtete von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 des
gleichlautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom
08.08.2016 (BStBl. 2016 I S. 773) Gebrauch macht.
3. Kirchensteuer vom Vermögen mit einem festen Hundertsatz der
Vermögenssteuer wird nicht erhoben.
4. Das besondere Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte oder
Lebenspartner nicht kirchensteuerpflichtig ist, wird ab dem Steuerjahr 2018
nicht erhoben.
5. Von der Erhebung einer Ortskirchensteuer wird kein Gebrauch gemacht.
Das Bistum hat hinsichtlich der Diözesankirchensteuer das Recht, aus
Billigkeitsgründen über die Entscheidung der Finanzämter hinausgehende
Billigkeitsentscheidungen zu treffen.
a) Kappung: Kappung bedeutet, dass sich die Berechnungsgrundlage für die
Kirchensteuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen und nicht wie bei
der „Normalbesteuerung“ mit 9 % auf die Lohn- und Einkommensteuer bezieht.
Das Bistum Trier kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte
Kirchensteuer ermäßigen, wenn sie 4 % des gesamten zu versteuernden
Einkommens übersteigt. Die Kapitaleinkünfte nach § 32d EStG bleiben außer
Ansatz. Die Kappung erfolgt ab dem Steuerjahr 2016.
b) Teilerlass: Die auf außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG
entfallende Kirchensteuer kann das Bistum Trier auf Antrag des
Kirchenmitglieds um 50 % ermäßigen. Der Erlass wird nach Vorlage des
bestandskräftigen Steuerbescheides gewährt. Als außerordentliche Einkünfte
gelten:
Abfindungen gem. § 34 (2) Nr.2, § 24 Nr.1 EStG, die als Ersatz für
entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder
Nichtausführung einer Tätigkeit sowie die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung
oder einer Anwartschaft auf eine solche gezahlt werden. Veräußerungsgewinne
gem. § 34 (2) Nr.1 EStG im Sinne der §§ 14, 16 und 18 (3) mit Ausnahme des
steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr. 40b in
Verbindung mit § 3c (2) teilweise steuerbefreit sind. Bei der Veräußerung
von Anteilen an Kapitalgesellschaften muss der Anteil an einer
Kapitalgesellschaft mindestens 1 % betragen, um die Veräußerungsgewinne
gemäß § 17 EStG beim Teilerlass den außerordentlichen Einkünften gemäß § 34
EStG gleichzustellen.
Formelle Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass sind: Vorlage einer
Kopie des rechtsgültigen Steuerbescheides für das betreffende Jahr, in dem
die außerordentlichen Einkünfte ausgewiesen sind. Bestätigung des
Antragsstellers, dass kein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt
wurde. Ergänzende Unterlagen werden ggf. im Einzelfall beim Antragsteller
angefordert.
Der Antrag ist nach Bekanntgabe des Steuerbescheides spätestens vor Ablauf
der Festsetzungsfrist (§ 169 AO - 4 Jahre) zu stellen an:
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich Finanzen und Controlling
Abteilung Finanzwesen
Mustorstraße 2,
54290 Trier
Anfragen können telefonisch unter
0651-7105-521 an Frau Kaiser und 0651-7105-317 an Frau Jakobs oder per
E-Mail an:
kirchensteuer@bgv-trier.de gestellt werden.
September 2023 – Bereich Finanzen und Controlling – Abteilung Finanzwesen
Kirchensteuer auf Abfindung?
Im Bistum Trier kann man einen Antrag auf Erlass
oder Kappung stellen
Trier/Saarbrücken/Koblenz –
Wenn betriebsbedingte Kündigungen anstehen, ist es gang und gäbe, dass
Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln. Auf diesen Betrag
fällt Kirchensteuer an. Das heißt konkret: Wer eine Abfindung erhält und zu
diesem Zeitpunkt Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, muss darauf die
üblichen 9% Kirchensteuer zahlen. Das liegt daran, dass eine Abfindung im
Steuerrecht als außergewöhnliche Einkunft gilt.
Antrag auf Erlass oder Kappung
sowie mögliche Folgen
Es gibt allerdings die
Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Kirchensteuer zu
stellen. Zwar gibt es darauf keinen Rechtsanspruch, im Bistum Trier können
Antragsteller*innen aber bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer auf ihre
Abfindung erlassen bekommen. Dafür muss man lediglich einen formlosen
schriftlichen Antrag an das Bistum Trier stellen und den
Einkommensteuerbescheid vorlegen. Stimmt alles im Steuerbescheid, wird der
Erlass gewährt. Die zweite Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern, nennt
sich Kappung. Das Bistum Trier kann auf Antrag des
Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn die
Kirchensteuer 4% des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt.
Allerdings sollte man dabei Folgendes beachten: Die Kirchensteuer ist in der
Veranlagung zur Einkommensteuer eine abziehbare Sonderausgabe. Im Falle der
Zahlung wird Kirchensteuer mindernd berücksichtigt. Wird Kirchensteuer im
Erstattungsjahr jedoch erlassen, kann es im darauffolgenden
Veranlagungszeitraum zu einem sogenannten Erstattungsüberhang
kommen. Der entsteht, wenn mehr Kirchensteuer erstattet als gezahlt wurde.
Dieser Erstattungsüberhang ist als „negative” Sonderausgabe zu werten. Das
kann zu einem reduzierten Sonderausgabenabzug führen – und damit zu einer
höheren Steuerlast. Bevor man also einen Antrag auf Kappung oder Erlass
stellt, sollte man das zu erwartende Einkommen und die geplanten
Sonderausgaben im Blick haben, damit keine Überraschungen entstehen. Im
Zweifel sollte man sich hier steuerlich beraten lassen. Denn einen
pauschalen Rat gibt es leider nicht. Das liegt daran, dass jeder Steuerfall
einzelfallbezogen und individuell zu beurteilen ist.
Wie funktioniert die
Antragstellung?
Unter Vorlage einer Kopie
des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids kann man einen schriftlichen,
formlosen Antrag an das Bistum Trier stellen: Bischöfliches Generalvikariat
Trier, Abteilung 2.2 Finanzen, Sachgebiet Kirchensteuer, Mustorstr. 2, 54290
Trier. Weitere Informationen gibt es auf:
https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/verwaltung/finanzen-haushaltssicherung/kirchensteuer/index.html.
Termine für die Erstkommunionen
2025:
26.04.2025 Erstkommunionfeier für die
Kinder aus Hostenbach um 10 Uhr in Hostenbach
27.04.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler
und Werbeln um 10 Uhr in Differten
28.04.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler,
Werbeln und Hostenbach in Hostenbach
04.05.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen um
10 Uhr in Schaffhausen
05.05.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen in
Wadgassen
Messdiener St. Wolfram Wadgassen
Unsere Messdiener bei Instagram:
Messdiener Differten: @messdiener.differten
Messdiener Hostenbach: @minishostenbach
Messdiener Schaffhausen: @messdiener_schaffhausen
Messdiener Wadgassen: @messdiener_wadgassen
Gottesdienst-Live-Streaming-Online auch als Abrufvideo im Internet
(Kirche Hostenbach und Kirche Wadgassen)
Die Übertragung findet 14täglich in der Vorabendmesse in Hostenbach und
14täglich im Hochamt in Wadgassen statt.
Sie können den Gottesdienst live oder als Abrufvideo miterleben auf Facebook:
https://www.facebook.com/pfgwadgassen,
auch wenn Sie nicht bei Facebook angemeldet sind. Schließen Sie hierfür
einfach das Verbindungsfenster (Verbinde dich mit der Pfarrei....).
Über unsere App "https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/
"können Sie die aufgezeichneten Gottesdienste ansehen, gehen Sie hierfür
auf den Button "you tube video".
Hinweis: Auf unserer Seite "Gottesdienstordnung" können Sie beides direkt
anklicken.
Die Pfarrei Sankt Wolfram
Wadgassen,
spirituelle und geistige
Heimat mit Zukunft für die Menschen im Wadgasser Raum
Spenden auf das Konto der
Kirchengemeinde St. Wolfram
Sie können uns gerne mit einer Spende unterstützen. Bitte
geben Sie hierzu unbedingt den Verwendungszweck an (z. B. Seelsorge, Unterhalt
Kirche „X“, Renovierung Kirche „Y“).
Bitte spenden Sie auf folgendes Konto:
Kirchengemeinde St. Wolfram Wadgassen,
KSK Saarlouis IBAN: DE58 5935 0110 0370 0178 99
Herzlichen Dank im Voraus.
„Baustellen“- Handlungsbedarf
Hostenbach
Leider haben wir in unseren Orten viele „Baustellen“. Hierzu zählt der
Glockenturm der Kirche Herz-Jesu Hostenbach. Er ist zurzeit stillgelegt, da
der Glockenstuhl beim Läuten schwankt. Dieser Umstand kann im schlimmsten Fall
zu einem Herausbrechen der gesamten Aufhängung führen. Ebenso wurde
festgestellt, dass der Sanierungsputz, der vor 40 Jahren im Rahmen der
Betonsanierung aufgetragen wurde, abbröckelt. Es steht sehr schlecht um
unseren Turm. Eine Sanierung wird geprüft. Sie muss allerdings wirtschaftlich
vertretbar sein. Über weitere Schritte halte ich Sie auf dem Laufenden.
Schaffhausen
Die Errichtung des Seniorenpflegeheims in Schaffhausen (Pfarrheim,
Kindergarten, Pfarrhaus) verfolgen wir mit dem Investor weiter. In den
vergangenen Monaten gab es einige Fragen mit allen Beteiligten zu klären. Auch
hier sind wir auf einem guten Weg. Offene Fragen und Abstimmungsmodalitäten
wurden bzw. sind in Klärung. Wir hoffen, dass es dann bald mit der Umsetzung
des Projektes weiter gehen kann.
Differten
Eine große Baustelle ist ebenfalls die Dachsanierung des Kirchendaches
Differten. Hier mussten wir einen herben Rückschlag hinnehmen. Unser Antrag um
Bezuschussung durch den Denkmalfond des Bundes wurde zum zweiten Mal in Folge
durch den Diözesanverwaltungsrat des Bistums Trier gestoppt. Die
Finanzierungssituation ist sehr komplex, da es hierbei um 1,1 Mio. € geht. Der
Zuschussantrag, den wir in Berlin stellen wollten, dient der Mitfinanzierung
der Eigenmittel. Bisher haben wir für die Dachsanierung ca 170.000 €
angespart. Der Denkmalfond des Bundes hat in den letzten drei Jahren das
Saarland großzügig in den denkmalpflegerischen Sanierungen unterstützt. So hat
eine Kirchengemeinde in unserem Landkreis Saarlouis aus diesem 900.000 €
Fördergelder erhalten (laut SZ 29.11.2022). Leider wurden unsere Anträge im
Vorfeld nicht weitergeleitet. Ich bin aber zuversichtlich, dass es uns
gelingen wird, eine Lösung zu finden.
Vermietung folgender
Räumlichkeiten:
Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen, Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Festsaal
Vereinshaus Differten
Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen,
Abteistr. 20, Wadgassen (ca. 100 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 155 Euro
Mietpreis für 1tägige Private Feier 280 Euro
Mietpreis für 2tägige Private Feier 405 Euro
Küchennutzung nicht möglich
Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Kohlenbauerweg 1,
Differten (ca 40 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 90 Euro
Mietpreis für Private Feier 180 Euro
Reservierungsanfragen über Pfarrbüro St. Wolfram Wadgassen Tel. 06834/943056
oder per Mail:
pfarramt@st-wolfram-wadgassen.de
Festsaal Vereinshaus Differten (ca. 100 Personen für
geschlossene Gesellschaften) und Bistro Vereinshaus (Veranstaltungen bis zu
50-60 Personen), nähere Auskünfte erteilt Frau Brandstetter (Tel.
015204152830), Mailadresse: us-bistro@web.de
3. Spendenaufruf der
Ukraine-Saarland-Berlin e.V.
Geldspenden dienen zur unkomplizierten Unterstützung vor Ort in der Ukraine,
damit die Menschen damit versorgt werden können, was sie momentan am nötigsten
brauchen! Geldspenden können getätigt werden auf das nachfolgend angegebene
Konto
Ukraine-Saarland-Berlin e. V.
Bei der KSK Saarlouis
IBAN DE90 5935 0110 0370 0829 92
Pfarrgemeinde St. Wolfram Wadgassen - Pfarrbezirk
Werbeln - Ukraine-Hilfe
Auch in Werbeln kann die Ukraine-Hilfe unterstützt werden.
Geldspenden können in der Spendenbox im „Werbelner Dorflädchen“ abgeben
werden.
Sachspenden vor und nach den üblichen Messezeiten in der Pfarrkirche St.
Antonius Werbeln.
Vielen Dank
im Voraus.
Internetadresse unserer APP:
https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/Neues
Unsere APP bietet Ihnen viele Informationen über
unsere Pfarreien. Sie können mit ihr zu uns Kontakt aufnehmen. Ebenso finden
Sie hier den Direktzugang zu den Gottesdiensten, die wir aufgezeichnet haben,
aktuelle Informationen u.v.m.
Bürozeiten:
Montag: 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Gottesdienstbesuch - Sicherheitshinweis
Bitte nehmen Sie Abstand von einem Gottesdienstbesuch, wenn
Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome haben.
Es gibt derzeit keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen)
von der Mitfeier der Gottesdienste. Personen, die einer Risikogruppe
angehören, wird dennoch dringend geraten, die Entscheidung zu einer Teilnahme
sorgfältig abzuwägen.
Beichte - Beichtgespräche
In der Pfarrkirche St. Ludwig in
Saarlouis besteht jeden Samstag um 10 Uhr die Gelegenheit zur Beichte.
Priester unterschiedlicher Pfarreiengemeinschaften übernehmen den Dienst im
Beichtzentrum St. Ludwig.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit mit Pastor Leick oder Pastor Kardas einen
Beichttermin in einer unserer Kirchen zu vereinbaren.
Zum persönlichen Gebet steht allen
Gläubigen die Filialkirche St. Franziskus Friedrichweiler tagsüber zur
Verfügung, ansonsten stehen die Kapellen in Werbeln und Differten zum
Gebet offen.
Gebetsvorschläge zum persönlichen Gebet zu Hause finden Sie in den
geöffneten Kirchen. Gleichzeitig verweisen wir auf die Gottesdienste in den
Medien (Radio, Fernsehen, u. a. Domradio).
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