Pinnwand - Aktuelle Informationen aus
unserer Pfarrgemeinde
Hinweis:
Veröffentlichungen auf dieser
Internetseite können dem
Webmaster
jederzeit zugestellt werden, der sie dann umgehend übernimmt.
Redaktionsschluss für den
nächsten Pfarrbrief (Nr. 10/2024 -14.12.2024 -19.01.2025):
Dienstag, 26. November 2024
Gratulation zum
90jährigen Jubiläum des Elisabeth-Vereins Schaffhausen
Der Pfarrgemeinderat St. Wolfram gratuliert dem
Elisabeth-Verein Schaffhausen zu seinem 90jährigen Jubiläum. Wir wünschen den
Mitgliedern weiterhin alles Gute.
Der Pfarrgemeinderat
Nikolausaktion Club Forum 66
Wie jedes Jahr, können Sie ab jetzt für die Ortsteile Differten,
Friedrichweiler und Werbeln den Besuch des Nikolauses am 5.12.2024 buchen.
Eine Spende für ein soziales Projekt wird gerne angenommen.
Terminabsprache Nikolausbüro unter 06834 697111.
Nikolausaktion Kath. Jugend
Hostenbach
Der ganzen Familien eine Freude zum Nikolaustag bereiten? Kein Problem!
Der Nikolaus kommt am 05. & 06. Dezember mit Gefolgschaft gegen eine Spende
zu euch nach Hause, egal ob für Klein oder Groß!
Wer in Wadgassen und naher Umgebung Interesse hat, kann sich gerne unter
folgender E-Mail Adresse bei uns melden und einen Termin vereinbaren: "nikolaus-postverteiler@gmx.de"
Wir freuen uns auf viele glückliche Gesichter!
Katholische Jugend Hostenbach
Differter Saitenspielkreis e.V.
PROJEKT-KINDERCHOR ADVENT
Liebe Eltern, viele Anmeldungen zum Projektkinderchor Advent sind bereits
bei uns eingegangen. Eingeladen sind Kinder aus der Gemeinde Wadgassen
zwischen sieben und zwölf Jahren, die gerne beim großen Adventskonzert des
Differter Saitenspielkreises in der Differter Kirche mitsingen möchten:
Termin: 2. Adventsonntag, (8.12.) 17 Uhr Proben im Katholischen Vereinshaus
finden freitags von 17.30 Uhr - 18.30 Uhr an folgenden Terminen statt:
23.11., 30.11., 6.12. Die Generalprobe beginnt am Samstag, den 7.12. um 15
Uhr in der Differter Kirche Eine telefonische Anmeldung ist unbedingt
erforderlich! Anmeldeschluss ist am 18.11. Telefon: Monika Beuren:
06834/61706 (Anrufbeantworter
Herzliche Einladung zu den
Frühschichten im Advent 2024 in Wadgassen
Auch in diesem Advent freuen wir uns, Sie mit unseren Frühschichten auf
Weihnachten einzustimmen und laden Sie herzlich dazu ein.
Jeden Dienstag im Advent wollen wir gemeinsam mit Ihnen den Tag besinnlich
beginnen und würden uns sehr auf Ihren Besuch freuen.
Unsere Frühschichten finden jeweils um Sieben Uhr im Pfarrheim Wadgassen an
folgenden Dienstagen statt: 03., 10. und 17. Dezember
Anschließend erwartet Sie ein reichhaltiges Frühstück in gemütlicher
Atmosphäre.
Die Vorbereitungsgruppe freut sich auf Sie.
Rückblick Erntedank – Kirche Hl.
Schutzengel Schaffhausen
Reichlich gedeckt, mit einer Vielfalt von Erntegaben, war auch dieses Jahr
der Erntedankaltar in der Kirche Hl. Schutzengel in Schaffhausen.
Mit der Segnung der Gaben aus der Natur, durch Kooperator Pastor Andre
Kardas, haben wir Gott in der Messe am 6. Oktober für die Fülle der
eingebrachten Ernte gedankt.
Die vielen Kirchenbesucher konnten wir mit dem anschließenden Kuchenangebot
sehr erfreuen.
Erntezeit setzen wir mit dem Herbst in Verbindung. Es ist auch die Zeit des
Danksagens. Wir wollen nicht nur für die Garten- und Feldfrüchte danken,
sondern auch den Menschen, die uns das Jahr über auf vielfältigste Art und
Weise unterstützten. An dieser Stelle geht ein besonderer Dank an die
Pfarrsekretärinnen von St. Wolfram Wadgassen, sowie an Tobias Zelanti. Ein
Dank geht auch an Adolphs Brotladen für das Erntedankbrot.
Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu, traditionsgemäß gibt es wieder ein
Gebäckangebot vom Schutzengelteam im Dezember. Auf Ihr reges Interesse
hoffen wir auch dieses Jahr wieder.
Gestaltung Erntedank -
Dankeschön
Ein herzliches Dankeschönen den Obst-und Gartenbauvereinen, ehrenamtlichen
Helfern, unseren Küsterinnen, sowie unseren Messdienern für die schöne
Gestaltung der Altäre für die Erntedankgottesdienste.
Erstkommunion 2025 - Aktualisiertes
Zeitliches Konzept
für die Erstkommunionvorbereitung 2024/2025 der Pfarrei St. Wolfram,
Wadgassen vom 21.10.2024
Hier klicken zum Abrufen (pdf 183 KB).
Erstkommunionen für das Jahr 2026
Samstag, 11.04.2026 in Hostenbach
Weißer Sonntag, 12.04.2026 für Schaffhausen und Wadgassen in Wadgassen
Sonntag, 19.04.2026 in Differten.
Das Ende aller Hoffnung? Das
Leid und die Frage nach Gott – Das Theodizee-Problem
Vortragsreihe mit Diakon Dr. G. Regentrop, Dipl. Theol. am Montag, den 28.
Oktober 2024, Montag, den 04. November 2024 und Montag, den 25. November
jeweils um 19.00 Uhr im Pfarrheim von St. Maximin, Maximinstr. 69, 66763
Dillingen.
Terroristische Gewalttaten mit
zahlreichen unschuldigen Opfern, Natur- und Klimakatastrophen, Hungersnöte,
Epidemien und kriegerischen Auseinandersetzungen, die eine Unzahl an
Menschenleben kosten, so wie das Leiden alter, kranker Menschen und
hilfloser unschuldiger Kinder lassen uns immer wieder fragen, wieso ein
allmächtiger wie auch gütiger Gott dies zulassen kann. Angesichts
unsäglichen Leids lässt die augenscheinliche Ohnmacht Gottes an seiner
Existenz zweifeln. Auch scheint das Leid auf dieser Welt Gott kalt zu
lassen, so dass der Glaube an einen gütigen Gott schwer fällt. Die Existenz
des Leides auf dieser Welt ist der Fels, auf dem der Atheismus steht. Doch
wie steht es um den Menschen? Nimmt er seine eigenen existentiellen
Möglichkeiten wirklich wahr? Weist er nicht allzu schnell und leicht seine
eigene Verantwortung für das Leid von sich? Ist es nicht allzu bequem,
unsere Verantwortung für das Leid auf Gott abzuwälzen? Schließlich: Lässt
Gott uns wirklich leiden?
Diesen Fragen will die folgende Vortragsreihe mit dem Titel „Das Ende aller
Hoffnung? – Das Leid und die Frage nach Gott – Das Theodizee-Problem“ in
drei Power-Point-Vorträgen nachgehen, sich dabei mit herkömmlichen
Erklärungsmustern auseinandersetzen und diese hinterfragen, aber auch neue
Wege in der Theodizee-Frage beschreiten.
Der erste Power-Point-Vortrag am Montag, den 28. Oktober 2024 zum Thema
„Gott und das Leid“ will sich mit der Daseinsberechtigung eines Glaubens an
Gott angesichts des Leids auf der Welt kritisch auseinandersetzen und dazu
herkömmliche Erklärungsmuster befragen bzw. hinterfragen.
Der zweite Power-Point-Vortrag am Montag, den 04. November 2024 zum Thema
„Allmacht oder Ohnmacht Gottes?“ befasst sich mit der Frage nach der
Allmacht Gottes.
Der dritte Power-Point-Vortrag am Montag, den 25. November 2024 zum Thema
„Willensfreiheit und Seelenbildung“ beschäftigt sich mit der
Verantwortlichkeit des Menschen für das Leid und dem Sinn des Leids und geht
dabei neuen Wegen in der Theodizee-Frage nach.
Der
Anfang aller Hoffnung – Zu Bethlehem geboren – Geburt und Kindheit Jesu im
Lukas-Evangelium
Vortragsreihe mit Diakon Dr. G. Regentrop, Dipl. Theol. am Montag, den 202.
Dezember 2024 Teil I. zum Thema „Zeit der Verheißung“ und Montag, den 09.
Dezember 2024 Teil II. zum Thema „Zeit der Erfüllung“
jeweils um 19.00 Uhr im Pfarrheim von St. Maximin, Maximinstr. 69, 66763
Dillingen.
Waren und sind für viele die
Erfahrung von Leid ohne Eingreifen Gottes das Ende aller Hoffnung, so ist
für gläubige Christen die Menschwerdung Gottes in der Geburt Jesu der Anfang
aller Hoffnung, die in Kreuz und Auferstehung Jesu Christi ihre Vollendung
findet. In den beiden Power-Point-Vorträgen der Vortragsreihe „Der Anfang
aller Hoffnung - Zu Bethlehem geboren – Geburt und Kindheit“ soll die
Geburts- und Kindheitsgeschichte Jesu aus dem Lukas-Evangelium in ihrer
kunstvollen Komposition von sieben Erzählungen unterschiedlicher
Überlieferung erschlossen werden. Dabei werden in Klärung zwischen
historischer Faktizität und theologischer Deutung aus der bildreichen und
symbolhaften Darstellung dieser Erzählungen die grundlegenden theologischen
Tiefenaussagen zur Menschwerdung Gottes zum Tragen kommen.
Der erste Power-Point-Vortrag am Montag, den 02. Dezember 2024 zum Thema
„Zeit der Verheißung“ behandelt die Geburtsverkündigungen von Johannes dem
Täufer und Jesus, die Begegnung zwischen Maria und Elisabeth mit dem
Lobgesang (Magnificat) Marias, die Beschneidung und Namensgebung Johannes
des Täufers mit dem Lobgesang des Zacharias (Benedictus-Hymnus).
Der zweite Power-Point-Vortrag am Montag, den 09. Dezember 2024 zum Thema
„Zeit der Erfüllung“ beschäftigt sich mit der Geburt Jesu, der Verkündigung
der Engel vor den Hirten, dem Besuch der Hirten, der Darstellung des Herrn
mit dem Lobpreis Simeons (Nunc dimittis) und der Hanna und mit dem Besuch
des zwölfjährigen Jesus im Tempel.
Taufen in unserer Pfarrei
Bis zu drei Kinder werden in einer Tauffeier getauft. Getauft
wird an allen Wochenenden, an denen ein Gottesdienst stattfindet, jeweils
vor der Vorabendmesse bzw. nach dem Hochamt.
Melden Sie sich gerne telefonisch, um einen Tauftermin zu vereinbaren und
kommen Sie persönlich im Pfarrbüro zur Taufanmeldung vorbei, erst dann wird
der Tauftermin verbindlich.
Benötigt wird von uns die Geburtsurkunde des Kindes, sowie der Patenschein
der Paten, die nicht in unserer Pfarrei wohnen (der Patenschein wird vom
Pfarrbüro des Wohnsitzes des Patenausgestellt und kann telefonisch dort
angefordert werden).
Hauskommunion
Die Hauskommunion wird von den Kommunionspendern persönlich
vereinbart. Sie wird in den ersten 14 Tagen des Monats erfolgen.
Besuch zur Hauskommunion
Wenn Sie wegen Krankheit oder altersbedingter Beschwerden einige Zeit oder
überhaupt nicht mehr in der Lage sind an einer heiligen Messe teilzunehmen,
haben Sie die Möglichkeit das Sakrament der Eucharistie dennoch zu
empfangen. Unsere Priester, unser Diakon, eine unserer Gemeindereferentinnen
oder ein/eine vom Bischof beauftragte/r Kommunionhelfer/in bringen Ihnen die
Kommunion.
Ein Kranker, der zu Hause die heilige Kommunion empfängt, soll spüren, dass
er zur Glaubensgemeinschaft dazugehört. Es wäre schön, wenn der Tisch mit
einem weißen Tuch und mit Kerzen, Kreuz und Blumen geschmückt würde.
Teilnehmende Angehörige und Mitbewohner sind herzlich zur Mitfeier
eingeladen.
Einmal im Monat bieten wir die Hauskommunion an, bitte melden Sie sich vorab
in unserem Pfarrbüro an. Wir nehmen Sie in unsere Liste auf. Sie werden
telefonisch über den Besuchstermin informiert.
Bücherei Wadgassen
Öffnungszeiten: montags von 15:00 - 17:30 Uhr.
Sie finden die Bücherei im Pfarrhaus. Die Bücherei ist während der
Öffnungszeiten unter der Tel. Nr. 409187 zu erreichen.
Die Bücherei Differten ist seit Januar 2024 geschlossen.
Herzlich Willkommen sind auch alle interessierten Leser aus Hostenbach,
Schaffhausen, Werbeln, Friedrichweiler und Differten. Die Ausleihe der Bücher
ist kostenlos. Schauen Sie doch mal bei uns vorbei. Über einen kleinen Obulus
würden wir uns freuen.
Firmung 17.11.2024
“Glauben lebendig gestalten – Kirche, Vielfalt, Chance”
Erste Synodalversammlung im Pastoralen Raum Saarlouis am
30.11.2024
Die Vorbereitungen durch das Koordinierungsteam zur
ersten Synodalversammlung im Pastoralen Raum Saarlouis laufen auf
Hochtouren. Unter dem Motto „Glauben lebendig gestalten – Kirche, Vielfalt,
Chance“ erwartet uns am 30.11.2024 ein vielversprechender Tag mit
Gottesdienst, Kennenlernen, Austausch, Vernetzung und Impulsen. Herr
Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg wird gemeinsam mit uns die
Messe feiern und den Tag beginnen.
In der Synodalversammlung kommen jährlich u.a. die Vertreter:innen aller
„Orte von Kirche“ im Pastoralen Raum Saarlouis zusammen, um sich
kennenzulernen, zu vernetzen, miteinander über wichtige Entwicklungen in
Kirche und Gesellschaft zu beraten, neue Impulse zu erhalten und gemeinsam
neue Ideen auf den Weg zu bringen. Menschen aus den Pfarrgemeinden,
Verbänden, Caritaseinrichtungen, Gruppierungen, Initiativen, Kitas, Gremien
und so weiter haben die Chance das kirchliche und christliche Leben im
Pastoralen Raum Saarlouis gemeinsam weiterzuentwickeln.
Also nutzen Sie die Gelegenheit mit Ihrem Ort von Kirche dabei zu sein,
Kirche und Glauben aktiv zu gestalten, und melden Sie sich an.
Bitte beachten Sie, dass Sie immer nur für einen Ort von Kirche oder
für eines der in Klammern genannten Gremien (Rat des Pastoralen Raums
Saarlouis, Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde und entweder
Verbandsvertretung oder Verbandsausschuss des Kirchengemeindeverbands
Pastoraler Raum Saarlouis) ein Mandat wahrnehmen können. Mehrfachanmeldungen
sind nicht möglich. Jeder Ort von Kirche und jedes der in Klammern genannten
Gremien (Rat des Pastoralen Raums Saarlouis, Verwaltungsrat einer
Kirchengemeinde und entweder Verbandsvertretung oder Verbandsausschuss des
Kirchengemeindeverbands Pastoraler Raum Saarlouis) kann durch zwei Personen
bei der Synodalversammlung vertreten werden.
Die Anmeldung zur Synodalversammlung ist auch für Interessierte "Gäste"
möglich. Wenn Sie also Interesse an einer Teilnahme haben, Ihr Ort von
Kirche bzw. Gremium etc. jedoch bereits von zwei anderen Personen mit
Stimmrecht vertreten wird, können Sie auch ohne Stimmrecht an der
Versammlung teilnehmen.
Neben Beratung und Vernetzung ist es eine wichtige Aufgabe der
Synodalversammlung an diesem Tag einen Teil der Mitglieder für den Rat des
Pastoralen Raums Saarlouis zu wählen. Der Rat des Pastoralen Raums ist ein
Organ auf der Ebene des Pastoralen Raums, in dem pastorale Fragen
miteinander beraten und zu unterschiedlichen Themen Entscheidungen
herbeigeführt werden.
Die Anmeldung zur Synodalversammlung ist ausschließlich online auf der
Homepage des Pastoralen Raums Saarlouis
www.pastoralerraum-saarlouis.de bis Sonntag, den 13.10.2024 möglich. Zur
besseren Planung würden wir uns freuen, wenn Sie sich zeitnah anmelden
würden.
Aufruf zur Einreichung von
Wahlvorschlägen
Die Synodalversammlung am 30.11.2024 hat die Möglichkeit 15 Personen in den
Rat des Pastoralen Raums zu wählen. Hierzu werden Kandidat:innen gesucht,
die Freude daran haben, das Leben im Pastoralen Raum Saarlouis lebendig
mitzugestalten.
Wahlvorschläge können dem Wahlausschuss bis um 10:30 Uhr am Tag der
Synodalversammlung eingereicht werden. Wählbar sind alle katholischen
Kirchenmitglieder, die sich in einem “Ort von Kirche” engagieren. Personen,
die an einer Mitarbeit im Rat des Pastoralen Raum Saarlouis interessiert
sind, können sich auch selbst beim Wahlausschuss vorschlagen.
Wahlvorschläge kann jede und jeder Wahlberechtigte einreichen. Ein
Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis der
Annahme der Wahl der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält. Die
Wahlordnung finden Sie auf der Homepage des Pastoralen Raums Saarlouis.
Bitte beachten Sie insbesondere § 2 (5) zur Wahlberechtigung.
Das Formular für Wahlvorschläge und die Einwilligungserklärung
zum Datenschutz finden Sie ab 01.09.2024 ebenso auf der Homepage oder können
Sie bei den Pfarrämtern erhalten. Die Wahlvorschläge können Sie entweder bis
Freitag, den 29.11.2024 (spätestmöglicher Posteingang), an das Büro des
Pastoralen Raum Saarlouis, Kavalleriestraße 11, 66740 Saarlouis senden oder
auch bis am Tag der Wahl, Samstag, den 30.11.2024, 10:30 Uhr bei einem
Mitglied des Wahlausschusses persönlich abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Müller - Dekan
Eva Maria Eiden - Leitungsteam
Benedikt Achtermann - Leitungsteam
St. Wolfram Kerze
Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es
eine Neuauflage der beliebten Kerze, mit dem Abbild unseres Pfarrpatrons, dem
Heiligen Wolfram.
Bei Interesse melden Sie sich gerne telefonisch im Pfarrbüro. Wir reservieren
Ihnen eine Kerze, die Sie dann später gegen eine Spende bei uns abholen
können.
Informationen aus dem
Pastoralen Raum
Saarlouis
Pfarrer Hans-Georg Müller seit 01.05.2024 neuer Dekan im
Pastoralen Raum Saarlouis
Mit Wirkung vom 01. Mai 2024 ist
das Leitungsteam des Pastoralen Raumes Saarlouis wieder komplett. Nach dem
Wechsel von Dekan Dr. Kleinjohann zum 01.01.2024 als Dekan in das
Leitungsteam des Pastoralen Raumes Saarbrücken und einer damit verbundenen
viermonatigen Vakanz übernimmt Pfarrer Hans-Georg Müller nun die Aufgabe des
Dekans im Pastoralen Raum Saarlouis.
Information zum Billigkeitserlass der
Kirchensteuer
Zur Deckung des Finanzbedarfs der Kirchengemeinden, der Diözese, des
Verbandes der Diözesen Deutschlands, der kirchlichen oder katholischen Werke
und Einrichtungen sowie sonstiger kirchlicher Zwecke wird eine
Diözesankirchensteuer erhoben.
1. Die Diözesankirchensteuer wird vom Einkommen in Höhe von 9 % der
Einkommensteuer (Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer) erhoben.
2. In den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer
gem. §§ 37a, 37b, 40, 40a und 40b EStG wird der Hebesatz auf 7 % der
Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der zum Steuerabzug
Verpflichtete von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 des
gleichlautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom
08.08.2016 (BStBl. 2016 I S. 773) Gebrauch macht.
3. Kirchensteuer vom Vermögen mit einem festen Hundertsatz der
Vermögenssteuer wird nicht erhoben.
4. Das besondere Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte oder
Lebenspartner nicht kirchensteuerpflichtig ist, wird ab dem Steuerjahr 2018
nicht erhoben.
5. Von der Erhebung einer Ortskirchensteuer wird kein Gebrauch gemacht.
Das Bistum hat hinsichtlich der Diözesankirchensteuer das Recht, aus
Billigkeitsgründen über die Entscheidung der Finanzämter hinausgehende
Billigkeitsentscheidungen zu treffen.
a) Kappung: Kappung bedeutet, dass sich die Berechnungsgrundlage für die
Kirchensteuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen und nicht wie bei
der „Normalbesteuerung“ mit 9 % auf die Lohn- und Einkommensteuer bezieht.
Das Bistum Trier kann auf Antrag des Kirchenmitglieds die festgesetzte
Kirchensteuer ermäßigen, wenn sie 4 % des gesamten zu versteuernden
Einkommens übersteigt. Die Kapitaleinkünfte nach § 32d EStG bleiben außer
Ansatz. Die Kappung erfolgt ab dem Steuerjahr 2016.
b) Teilerlass: Die auf außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 EStG
entfallende Kirchensteuer kann das Bistum Trier auf Antrag des
Kirchenmitglieds um 50 % ermäßigen. Der Erlass wird nach Vorlage des
bestandskräftigen Steuerbescheides gewährt. Als außerordentliche Einkünfte
gelten:
Abfindungen gem. § 34 (2) Nr.2, § 24 Nr.1 EStG, die als Ersatz für
entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder
Nichtausführung einer Tätigkeit sowie die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung
oder einer Anwartschaft auf eine solche gezahlt werden. Veräußerungsgewinne
gem. § 34 (2) Nr.1 EStG im Sinne der §§ 14, 16 und 18 (3) mit Ausnahme des
steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr. 40b in
Verbindung mit § 3c (2) teilweise steuerbefreit sind. Bei der Veräußerung
von Anteilen an Kapitalgesellschaften muss der Anteil an einer
Kapitalgesellschaft mindestens 1 % betragen, um die Veräußerungsgewinne
gemäß § 17 EStG beim Teilerlass den außerordentlichen Einkünften gemäß § 34
EStG gleichzustellen.
Formelle Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass sind: Vorlage einer
Kopie des rechtsgültigen Steuerbescheides für das betreffende Jahr, in dem
die außerordentlichen Einkünfte ausgewiesen sind. Bestätigung des
Antragsstellers, dass kein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt
wurde. Ergänzende Unterlagen werden ggf. im Einzelfall beim Antragsteller
angefordert.
Der Antrag ist nach Bekanntgabe des Steuerbescheides spätestens vor Ablauf
der Festsetzungsfrist (§ 169 AO - 4 Jahre) zu stellen an:
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich Finanzen und Controlling
Abteilung Finanzwesen
Mustorstraße 2,
54290 Trier
Anfragen können telefonisch unter
0651-7105-521 an Frau Kaiser und 0651-7105-317 an Frau Jakobs oder per
E-Mail an:
kirchensteuer@bgv-trier.de gestellt werden.
September 2023 – Bereich Finanzen und Controlling – Abteilung Finanzwesen
Kirchensteuer auf Abfindung?
Im Bistum Trier kann man einen Antrag auf Erlass
oder Kappung stellen
Trier/Saarbrücken/Koblenz –
Wenn betriebsbedingte Kündigungen anstehen, ist es gang und gäbe, dass
Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln. Auf diesen Betrag
fällt Kirchensteuer an. Das heißt konkret: Wer eine Abfindung erhält und zu
diesem Zeitpunkt Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, muss darauf die
üblichen 9% Kirchensteuer zahlen. Das liegt daran, dass eine Abfindung im
Steuerrecht als außergewöhnliche Einkunft gilt.
Antrag auf Erlass oder Kappung
sowie mögliche Folgen
Es gibt allerdings die
Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Kirchensteuer zu
stellen. Zwar gibt es darauf keinen Rechtsanspruch, im Bistum Trier können
Antragsteller*innen aber bis zu 50 Prozent der Kirchensteuer auf ihre
Abfindung erlassen bekommen. Dafür muss man lediglich einen formlosen
schriftlichen Antrag an das Bistum Trier stellen und den
Einkommensteuerbescheid vorlegen. Stimmt alles im Steuerbescheid, wird der
Erlass gewährt. Die zweite Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern, nennt
sich Kappung. Das Bistum Trier kann auf Antrag des
Kirchenmitglieds die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen, wenn die
Kirchensteuer 4% des gesamten zu versteuernden Einkommens übersteigt.
Allerdings sollte man dabei Folgendes beachten: Die Kirchensteuer ist in der
Veranlagung zur Einkommensteuer eine abziehbare Sonderausgabe. Im Falle der
Zahlung wird Kirchensteuer mindernd berücksichtigt. Wird Kirchensteuer im
Erstattungsjahr jedoch erlassen, kann es im darauffolgenden
Veranlagungszeitraum zu einem sogenannten Erstattungsüberhang
kommen. Der entsteht, wenn mehr Kirchensteuer erstattet als gezahlt wurde.
Dieser Erstattungsüberhang ist als „negative” Sonderausgabe zu werten. Das
kann zu einem reduzierten Sonderausgabenabzug führen – und damit zu einer
höheren Steuerlast. Bevor man also einen Antrag auf Kappung oder Erlass
stellt, sollte man das zu erwartende Einkommen und die geplanten
Sonderausgaben im Blick haben, damit keine Überraschungen entstehen. Im
Zweifel sollte man sich hier steuerlich beraten lassen. Denn einen
pauschalen Rat gibt es leider nicht. Das liegt daran, dass jeder Steuerfall
einzelfallbezogen und individuell zu beurteilen ist.
Wie funktioniert die
Antragstellung?
Unter Vorlage einer Kopie
des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids kann man einen schriftlichen,
formlosen Antrag an das Bistum Trier stellen: Bischöfliches Generalvikariat
Trier, Abteilung 2.2 Finanzen, Sachgebiet Kirchensteuer, Mustorstr. 2, 54290
Trier. Weitere Informationen gibt es auf:
https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/verwaltung/finanzen-haushaltssicherung/kirchensteuer/index.html.
Termine für die Erstkommunionen
2025:
26.04.2025 Erstkommunionfeier für die
Kinder aus Hostenbach um 10 Uhr in Hostenbach
27.04.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler
und Werbeln um 10 Uhr in Differten
28.04.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Differten, Friedrichweiler,
Werbeln und Hostenbach in Hostenbach
04.05.2025 Erstkommunionfeier für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen um
10 Uhr in Schaffhausen
05.05.2025 Dankamt 11 Uhr für die Kinder aus Schaffhausen und Wadgassen in
Wadgassen
"Mit Bibel und Spaten" - Norbert von Xanten
Paulinus-Artikel von Stanislaus Klemm
(04.06.2023)
Messdiener St. Wolfram Wadgassen
Unsere Messdiener bei Instagram:
Messdiener Differten: @messdiener.differten
Messdiener Hostenbach: @minishostenbach
Messdiener Schaffhausen: @messdiener_schaffhausen
Messdiener Wadgassen: @messdiener_wadgassen
Gottesdienst-Live-Streaming-Online auch als Abrufvideo im Internet
(Kirche Hostenbach und Kirche Wadgassen)
Die Übertragung findet 14täglich in der Vorabendmesse in Hostenbach und
14täglich im Hochamt in Wadgassen statt.
Sie können den Gottesdienst live oder als Abrufvideo miterleben auf Facebook:
https://www.facebook.com/pfgwadgassen,
auch wenn Sie nicht bei Facebook angemeldet sind. Schließen Sie hierfür
einfach das Verbindungsfenster (Verbinde dich mit der Pfarrei....).
Über unsere App "https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/
"können Sie die aufgezeichneten Gottesdienste ansehen, gehen Sie hierfür
auf den Button "you tube video".
Hinweis: Auf unserer Seite "Gottesdienstordnung" können Sie beides direkt
anklicken.
Die Pfarrei Sankt Wolfram
Wadgassen,
spirituelle und geistige
Heimat mit Zukunft für die Menschen im Wadgasser Raum
Spenden auf das Konto der
Kirchengemeinde St. Wolfram
Sie können uns gerne mit einer Spende unterstützen. Bitte
geben Sie hierzu unbedingt den Verwendungszweck an (z. B. Seelsorge, Unterhalt
Kirche „X“, Renovierung Kirche „Y“).
Bitte spenden Sie auf folgendes Konto:
Kirchengemeinde St. Wolfram Wadgassen,
KSK Saarlouis IBAN: DE58 5935 0110 0370 0178 99
Herzlichen Dank im Voraus.
„Baustellen“- Handlungsbedarf
Hostenbach
Leider haben wir in unseren Orten viele „Baustellen“. Hierzu zählt der
Glockenturm der Kirche Herz-Jesu Hostenbach. Er ist zurzeit stillgelegt, da
der Glockenstuhl beim Läuten schwankt. Dieser Umstand kann im schlimmsten Fall
zu einem Herausbrechen der gesamten Aufhängung führen. Ebenso wurde
festgestellt, dass der Sanierungsputz, der vor 40 Jahren im Rahmen der
Betonsanierung aufgetragen wurde, abbröckelt. Es steht sehr schlecht um
unseren Turm. Eine Sanierung wird geprüft. Sie muss allerdings wirtschaftlich
vertretbar sein. Über weitere Schritte halte ich Sie auf dem Laufenden.
Schaffhausen
Die Errichtung des Seniorenpflegeheims in Schaffhausen (Pfarrheim,
Kindergarten, Pfarrhaus) verfolgen wir mit dem Investor weiter. In den
vergangenen Monaten gab es einige Fragen mit allen Beteiligten zu klären. Auch
hier sind wir auf einem guten Weg. Offene Fragen und Abstimmungsmodalitäten
wurden bzw. sind in Klärung. Wir hoffen, dass es dann bald mit der Umsetzung
des Projektes weiter gehen kann.
Differten
Eine große Baustelle ist ebenfalls die Dachsanierung des Kirchendaches
Differten. Hier mussten wir einen herben Rückschlag hinnehmen. Unser Antrag um
Bezuschussung durch den Denkmalfond des Bundes wurde zum zweiten Mal in Folge
durch den Diözesanverwaltungsrat des Bistums Trier gestoppt. Die
Finanzierungssituation ist sehr komplex, da es hierbei um 1,1 Mio. € geht. Der
Zuschussantrag, den wir in Berlin stellen wollten, dient der Mitfinanzierung
der Eigenmittel. Bisher haben wir für die Dachsanierung ca 170.000 €
angespart. Der Denkmalfond des Bundes hat in den letzten drei Jahren das
Saarland großzügig in den denkmalpflegerischen Sanierungen unterstützt. So hat
eine Kirchengemeinde in unserem Landkreis Saarlouis aus diesem 900.000 €
Fördergelder erhalten (laut SZ 29.11.2022). Leider wurden unsere Anträge im
Vorfeld nicht weitergeleitet. Ich bin aber zuversichtlich, dass es uns
gelingen wird, eine Lösung zu finden.
Vermietung folgender
Räumlichkeiten:
Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen, Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Festsaal
Vereinshaus Differten
Pfarrsaal Pfarrheim Wadgassen,
Abteistr. 20, Wadgassen (ca. 100 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 155 Euro
Mietpreis für 1tägige Private Feier 280 Euro
Mietpreis für 2tägige Private Feier 405 Euro
Küchennutzung nicht möglich
Pfarrsaal Pfarrheim Werbeln, Kohlenbauerweg 1,
Differten (ca 40 Personen)
Mietpreis für Beerdigungskaffee 90 Euro
Mietpreis für Private Feier 180 Euro
Reservierungsanfragen über Pfarrbüro St. Wolfram Wadgassen Tel. 06834/943056
oder per Mail:
pfarramt@st-wolfram-wadgassen.de
Festsaal Vereinshaus Differten (ca. 100 Personen für
geschlossene Gesellschaften) und Bistro Vereinshaus (Veranstaltungen bis zu
50-60 Personen), nähere Auskünfte erteilt Frau Brandstetter (Tel.
015204152830), Mailadresse: us-bistro@web.de
3. Spendenaufruf der
Ukraine-Saarland-Berlin e.V.
Geldspenden dienen zur unkomplizierten Unterstützung vor Ort in der Ukraine,
damit die Menschen damit versorgt werden können, was sie momentan am nötigsten
brauchen! Geldspenden können getätigt werden auf das nachfolgend angegebene
Konto
Ukraine-Saarland-Berlin e. V.
Bei der KSK Saarlouis
IBAN DE90 5935 0110 0370 0829 92
Pfarrgemeinde St. Wolfram Wadgassen - Pfarrbezirk
Werbeln - Ukraine-Hilfe
Auch in Werbeln kann die Ukraine-Hilfe unterstützt werden.
Geldspenden können in der Spendenbox im „Werbelner Dorflädchen“ abgeben
werden.
Sachspenden vor und nach den üblichen Messezeiten in der Pfarrkirche St.
Antonius Werbeln.
Vielen Dank
im Voraus.
Internetadresse unserer APP:
https://kath-gemeinden-wadgassen.zur.app/Neues
Unsere APP bietet Ihnen viele Informationen über
unsere Pfarreien. Sie können mit ihr zu uns Kontakt aufnehmen. Ebenso finden
Sie hier den Direktzugang zu den Gottesdiensten, die wir aufgezeichnet haben,
aktuelle Informationen u.v.m.
Bürozeiten:
Montag: 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Gottesdienstbesuch - Sicherheitshinweis
Bitte nehmen Sie Abstand von einem Gottesdienstbesuch, wenn
Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome haben.
Es gibt derzeit keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen)
von der Mitfeier der Gottesdienste. Personen, die einer Risikogruppe
angehören, wird dennoch dringend geraten, die Entscheidung zu einer Teilnahme
sorgfältig abzuwägen.
Beichte - Beichtgespräche
In der Pfarrkirche St. Ludwig in
Saarlouis besteht jeden Samstag um 10 Uhr die Gelegenheit zur Beichte.
Priester unterschiedlicher Pfarreiengemeinschaften übernehmen den Dienst im
Beichtzentrum St. Ludwig.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit mit Pastor Leick oder Pastor Kardas einen
Beichttermin in einer unserer Kirchen zu vereinbaren.
Zum persönlichen Gebet steht allen
Gläubigen die Filialkirche St. Franziskus Friedrichweiler tagsüber zur
Verfügung, ansonsten stehen die Kapellen in Werbeln und Differten zum
Gebet offen.
Gebetsvorschläge zum persönlichen Gebet zu Hause finden Sie in den
geöffneten Kirchen. Gleichzeitig verweisen wir auf die Gottesdienste in den
Medien (Radio, Fernsehen, u. a. Domradio).
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