Sterbefälle / Beerdigungen
Wenn Sie einen Angehörigen oder einen lieben
Menschen verloren haben, können Sie sich sofort im Pfarrhaus melden. Gerne
sind unsere Seelsorger bereit, unverzüglich zu Ihnen zu kommen, mit Ihnen zu
beten und Ihnen beizustehen. Wenn Sie sich zuerst an einen der
ortsansässigen Bestatter gewandt haben, setzt sich dieser mit uns in
Verbindung, um die Trauergottesdienste festzulegen: In der Regel findet etwa
am dritten Tag nachmittags eine Hl. Messe (das Sterbeamt) in der Pfarrkirche
statt, und danach ziehen alle in Prozession zum Friedhof zu Erdbestattung.
Bei Feuerbestattungen ist ein Sterbeamt am dritten Tag mit anschließender
Verabschiedung in der Friedhofshalle möglich; die Urnenbeisetzung erfolgt
dann zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Kreis ohne einen Geistlichen.
Häufig wird jedoch mit dem Sterbeamt gewartet, bis die Urne aus dem
Krematorium zurück ist. Dann werden Sterbeamt, Einsegung und Urnenbestattung
ebenfalls an einem Nachmittag gefeiert. Normalerweise ist am Vorabend der
Beerdigung ein Rosenkranz- oder Totengebet, das entweder in der Pfarrkirche
oder in der Marienkapelle auf dem Glockenberg stattfindet. Auch ist es
üblich, etwa einen Monat nach der Beerdigung das 30er Amt in einer
Gemeindemesse zu begehen: in diesem Gottesdienst erinnern ein Totenbuch mit
Namen und eine brennende Kerze auf dem Gabentisch an die Verstorbenen, deren
Gedächtnis begangen wird.
Natürlich kann es gerade in tragischen
Situationen von Tod und Trauer auch andere Regelungen geben (z. B. dann, wenn
die Trauergemeinde zahlenmässig sehr klein ist). Bitte besprechen Sie Ihre
persönliche Situation immer mit dem
Pastor.
„Wenn das Weizenkorn
nicht in die Erde fällt und stirbt“
Zum
pastoralen Umgang mit der Beerdigungsliturgie
(veröffentlicht mit
Pfarrbrief Nr. 18/08 vom 8. bis 23.11.2008)
Die hinter uns liegenden Feiertage Allerheiligen
und Allerseelen haben uns viel über unser Sterben, aber auch über unser Ziel,
das ewige Leben bei Gott, nachdenken lassen. Mit einem Bildwort hat Jesus sein
eigenes Sterben und Auferstehen gedeutet: „Wenn das Weizenkorn nicht in die
Erde fällt und stirbt, bleibt es allein. Wenn es aber stirbt, bringt es reiche
Frucht!“ Von frühester Zeit an haben sich die christlichen Gemeinden daran
liturgisch orientiert und für ihre Verstorbenen die Eucharistie gefeiert und
sie erdbestattet. Jahrhunderte lang ist das Aufbahren des Leichnams (und sogar
das Ausheben des Grabes) von den Angehörigen selbst vorgenommen worden, die
dies nicht nur als „letzte Ehre“ betrachteten, sondern sich vor allem in ihrem
respektvollen Umgang mit den Verstorbenen durch den christlichen Glauben an
die „Auferstehung des Fleisches“ leiten ließen.
In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben
sich „alternative“ Formen der Bestattung etabliert: Vom Verzicht auf
Totengebet, eigenes Sterbeamt oder Absenken des Sarges über die
Feuerbestattung (früher die Ausnahme, heute stark zunehmend!) bis hin zur
anonymen Beisetzung oder gar zum Friedwald scheint heute alles möglich! Ein
Schreiben unseres ehemaligen Bischofs, Dr. Reinhard Marx, hat sich eingehend
mit diesen Phänomenen beschäftigt. Wenngleich wir von seelsorglicher Seite
nicht nur um die Liturgie, sondern auch um die Begleitung der Trauernden in
ihrer spezifischen Situation sehr bemüht sind, müssen wir leider feststellen,
dass diese Entwicklungen insgesamt sehr zur Verdrängung des existentiellen
Themas „Sterben und Tod“ geführt haben, was bei Trauernden häufig große
seelische Probleme hervorruft.
Da es unser Auftrag ist, den Sterbenden (z. B.
durch die Spendung der Sakramente) beizustehen und die Trauernden zu begleiten
und im Glauben an die Auferstehung zu stärken, treten wir jeder Verdrängung
von Sterben und Tod entgegen und regeln hiermit auch einige liturgische
Zusammenhänge für unsere Pfarrgemeinden neu:
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Der Erdbestattung
gebührt der Vorrang, weil sie dem
menschlichen Leib, der zu Lebzeiten der „Tempel Gottes“ war, höchsten
Respekt zollt und gleichzeitig den trauernden Hinterbliebenen die
menschlichste und mildeste Art des Abschiednehmens ermöglicht. Es ist eine
jahrhundertealte sinnvolle Tradition und zugleich ein Ausdruck lebendigen
Glaubens, wenn der Sarg während des Sterbeamtes in der Kirche aufgestellt
wird. Gerne entsprechen wir diesem Wunsch, der in der letzten Zeit
zuweilen an uns herangetragen wurde und die Verbindung der Lebenden mit den
Verstorbenen durch den Glauben besonders deutlich macht.
-
Von zentraler
Bedeutung ist das Sterbeamt, denn
die Eucharistiefeier ist die Feier des Todes und der Auferstehung (des
Herrn) und somit auch die eigentliche katholische Trauerfeier. Wenn
es nicht möglich ist (z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl), die Messe für
den Verstorbenen unmittelbar vor der Beerdigung zu feiern, so wird doch in
einer Gemeindemesse am selben Tag oder einem der folgenden Tage seiner
gedacht. Auch die üblichen Gedenkmessen (z. B. Dreißigeramt oder
Jahresgedächtnis) sowie das Totengedenken im Rosenkranzgebet, am
Allerseelentag oder die „Bestellung“ einer Messe für einen Verstorbenen
sollten nach Möglichkeit beibehalten werden.
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Obwohl nach der
liturgischen Ordnung auch Feuerbestattungen nach wie vor möglich
sind, geben wir zu bedenken, dass sie nicht unserer Liturgie und Kultur
entsprechen. Vor allem aber ist es unserer Erfahrung nach für die
Angehörigen meist viel schwerer, hinter einer Urne als hinter einem Sarg
herzugehen: In ihm wissen sie wenigstens die sterbliche Hülle ihres
Verstorbenen aufgehoben, und sie haben Zeit, sich von ihm zu verabschieden.
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Sowohl Sarg als auch
Urne werden während der Zeremonie abgesenkt,
weil wir den Trauernden nicht einreden wollen, dass ihre Verstorbenen nicht
der Erde übergeben werden müssten, sondern ihnen Zeugnis davon geben wollen,
dass das Weizenkorn nur dann reiche Frucht bringt, „wenn es in die Erde
fällt und stirbt!“ Es ist ein Selbstbetrug (wie es in den letzten zwanzig
Jahren bei uns Praxis war), vom Friedhof zu gehen mit dem Eindruck des
auf dem Grab stehenden Sarges oder gar der Urne, wenn es auch
vordergründig leichter erscheint. Psychologisch ist jedoch erwiesen, dass
der Moment des Absenkens zwar schmerzlich ist, jedoch für den Trauerprozess,
dem die Angehörigen keinesfalls ausweichen sollten, einen entscheidenden
Augenblick darstellt. Außerdem erlauben liturgische und rechtliche
Vorschriften, nach denen der Geistliche das ordnungsgemäße Beisetzen des
Sarges/der Urne bezeugt, keine andere Vorgehensweise.
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Viele Menschen sorgen
sich um die Pflege ihres Grabes,
wofür wir natürlich großes Verständnis haben. Wir betonen an dieser Stelle
ausdrücklich, dass Pomp auf dem Friedhof unangemessen ist und eine einfache,
aber würdige Gestaltung der Gräber, zu der vor allem auch die christlichen
Symbole der Auferstehung wie Kreuz, Kerze und Wasser gehören, vollkommen
ausreicht. Man sollte jedoch nicht nur wegen der Sorge um die spätere
Grabpflege die Feuerbestattung oder eine andere „reduzierte“ Form der
Bestattung wählen, die alle übrigen Aspekte von Abschiednehmen und Trauern
ausblendet. Wir würden auch die Einrichtung von Rasengräbern, die vielen
Menschen die Sorge um die Grabpflege abnehmen würde, von kirchlicher Seite
her sehr begrüßen.
Wir hoffen, auf diese Weise dem oft
totgeschwiegenen und doch so wichtigen Thema Tod und Bestattungskultur ein
wenig gedient zu haben! Gerne stellen wir uns für Fragen und Anmerkungen zur
Verfügung!
Ihre Seelsorger
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