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Sterbefälle / Beerdigungen

Wenn Sie einen Angehörigen oder einen lieben Menschen verloren haben, können Sie sich sofort im Pfarrhaus melden. Gerne sind unsere Seelsorger bereit, unverzüglich zu Ihnen zu kommen, mit Ihnen zu beten und Ihnen beizustehen. Wenn Sie sich zuerst an einen der ortsansässigen Bestatter gewandt haben, setzt sich dieser mit uns in Verbindung, um die Trauergottesdienste festzulegen: In der Regel findet etwa am dritten Tag nachmittags eine Hl. Messe (das Sterbeamt) in der Pfarrkirche statt, und danach ziehen alle in Prozession zum Friedhof zu Erdbestattung. Bei Feuerbestattungen ist ein Sterbeamt am dritten Tag mit anschließender Verabschiedung in der Friedhofshalle möglich; die Urnenbeisetzung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Kreis ohne einen Geistlichen. Häufig wird jedoch mit dem Sterbeamt gewartet, bis die Urne aus dem Krematorium zurück ist. Dann werden Sterbeamt, Einsegung und Urnenbestattung ebenfalls an einem Nachmittag gefeiert. Normalerweise ist am Vorabend der Beerdigung ein Rosenkranz- oder Totengebet, das entweder in der Pfarrkirche oder in der Marienkapelle auf dem Glockenberg stattfindet. Auch ist es üblich, etwa einen Monat nach der Beerdigung das 30er Amt in einer Gemeindemesse zu begehen: in diesem Gottesdienst erinnern ein Totenbuch mit Namen und eine brennende Kerze auf dem Gabentisch an die Verstorbenen, deren Gedächtnis begangen wird.

Natürlich kann es gerade in tragischen Situationen von Tod und Trauer auch andere Regelungen geben (z. B. dann, wenn die Trauergemeinde zahlenmässig sehr klein ist). Bitte besprechen Sie Ihre persönliche Situation immer mit dem Pastor.
 

„Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt  und stirbt“
Zum pastoralen Umgang mit der Beerdigungsliturgie
(veröffentlicht mit Pfarrbrief Nr. 18/08 vom 8. bis 23.11.2008)

Die hinter uns liegenden Feiertage Allerheiligen und Allerseelen haben uns viel über unser Sterben, aber auch über unser Ziel, das ewige Leben bei Gott, nachdenken lassen. Mit einem Bildwort hat Jesus sein eigenes Sterben und Auferstehen gedeutet:  „Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und stirbt, bleibt es allein. Wenn es aber stirbt, bringt es reiche Frucht!“ Von frühester Zeit an haben sich die christlichen Gemeinden daran liturgisch orientiert und für ihre Verstorbenen die Eucharistie gefeiert und sie erdbestattet. Jahrhunderte lang ist das Aufbahren des Leichnams (und sogar das Ausheben des Grabes) von den Angehörigen selbst vorgenommen worden, die dies nicht nur als „letzte Ehre“ betrachteten, sondern sich vor allem in ihrem respektvollen Umgang mit den Verstorbenen durch den christlichen Glauben an die „Auferstehung des Fleisches“ leiten ließen.

In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben sich „alternative“ Formen der Bestattung etabliert: Vom Verzicht auf Totengebet, eigenes Sterbeamt oder Absenken des Sarges über die Feuerbestattung (früher die Ausnahme, heute stark zunehmend!) bis hin zur anonymen Beisetzung oder gar zum Friedwald scheint heute alles möglich! Ein Schreiben unseres ehemaligen Bischofs, Dr. Reinhard Marx, hat sich eingehend mit diesen Phänomenen beschäftigt. Wenngleich wir von seelsorglicher Seite nicht nur um die Liturgie, sondern auch um die Begleitung der Trauernden in ihrer spezifischen Situation sehr bemüht sind, müssen wir leider feststellen, dass diese Entwicklungen insgesamt sehr zur Verdrängung des existentiellen Themas „Sterben und Tod“ geführt haben, was bei Trauernden häufig große seelische Probleme hervorruft.

Da es unser Auftrag ist, den Sterbenden (z. B. durch die Spendung der Sakramente) beizustehen und die Trauernden zu begleiten und im Glauben an die Auferstehung zu stärken, treten wir jeder Verdrängung von Sterben und Tod entgegen und regeln hiermit auch einige liturgische Zusammenhänge für unsere Pfarrgemeinden neu:

  • Der Erdbestattung gebührt der Vorrang, weil sie dem menschlichen Leib, der zu Lebzeiten der „Tempel Gottes“ war, höchsten Respekt zollt und gleichzeitig den trauernden Hinterbliebenen die menschlichste und mildeste Art des Abschiednehmens ermöglicht. Es ist eine jahrhundertealte sinnvolle Tradition und zugleich ein Ausdruck lebendigen Glaubens, wenn der Sarg während des Sterbeamtes in der Kirche aufgestellt wird. Gerne entsprechen wir diesem Wunsch, der in der letzten Zeit zuweilen an uns herangetragen wurde und die Verbindung der Lebenden mit den Verstorbenen durch den Glauben besonders deutlich macht.

  • Von zentraler Bedeutung ist das Sterbeamt, denn die Eucharistiefeier ist die Feier des Todes und der Auferstehung (des Herrn) und somit auch die eigentliche  katholische Trauerfeier. Wenn es nicht möglich ist (z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl), die Messe für den Verstorbenen unmittelbar vor der Beerdigung zu  feiern, so wird doch in einer Gemeindemesse am selben Tag oder einem der folgenden Tage seiner gedacht. Auch die üblichen Gedenkmessen (z. B. Dreißigeramt oder Jahresgedächtnis) sowie das Totengedenken im Rosenkranzgebet, am Allerseelentag oder die „Bestellung“ einer Messe für einen Verstorbenen sollten nach Möglichkeit beibehalten werden.

  • Obwohl nach der liturgischen Ordnung auch Feuerbestattungen nach wie vor möglich sind, geben wir zu bedenken, dass sie nicht unserer Liturgie und Kultur entsprechen. Vor allem aber ist es unserer Erfahrung nach für die Angehörigen meist viel schwerer, hinter einer Urne als hinter einem Sarg herzugehen: In ihm wissen sie wenigstens die sterbliche Hülle ihres Verstorbenen aufgehoben, und sie haben Zeit, sich von ihm zu verabschieden.

  • Sowohl Sarg als auch Urne werden während der Zeremonie abgesenkt, weil wir den Trauernden nicht einreden wollen, dass ihre Verstorbenen nicht der Erde übergeben werden müssten, sondern ihnen Zeugnis davon geben wollen, dass das Weizenkorn nur dann reiche Frucht bringt, „wenn es in die Erde fällt und stirbt!“ Es ist ein Selbstbetrug (wie es in den letzten zwanzig Jahren bei uns Praxis war), vom Friedhof zu gehen mit dem Eindruck des auf dem Grab stehenden Sarges oder gar der Urne, wenn es auch vordergründig leichter erscheint. Psychologisch ist jedoch erwiesen, dass der Moment des Absenkens zwar schmerzlich ist, jedoch für den Trauerprozess, dem die Angehörigen keinesfalls ausweichen sollten, einen entscheidenden Augenblick darstellt. Außerdem erlauben liturgische und rechtliche Vorschriften, nach denen der Geistliche das ordnungsgemäße Beisetzen des Sarges/der Urne bezeugt, keine andere Vorgehensweise.

  • Viele Menschen sorgen sich um die Pflege ihres Grabes, wofür wir natürlich großes Verständnis haben. Wir betonen an dieser Stelle ausdrücklich, dass Pomp auf dem Friedhof unangemessen ist und eine einfache, aber würdige Gestaltung der Gräber, zu der vor allem auch die christlichen Symbole der Auferstehung wie Kreuz, Kerze und Wasser gehören, vollkommen ausreicht. Man sollte jedoch nicht nur wegen der Sorge um die spätere Grabpflege die Feuerbestattung oder eine andere „reduzierte“ Form der Bestattung wählen, die alle übrigen Aspekte von Abschiednehmen und Trauern ausblendet. Wir würden auch die Einrichtung von Rasengräbern, die vielen Menschen die Sorge um die Grabpflege abnehmen würde, von kirchlicher Seite her sehr begrüßen.

Wir hoffen, auf diese Weise dem oft totgeschwiegenen und doch so wichtigen Thema Tod und Bestattungskultur ein wenig gedient zu haben! Gerne stellen wir uns für Fragen und Anmerkungen zur Verfügung!

Ihre Seelsorger

 

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